Regierungsrat
Der Begriff des Regierungsrates beschreibt einerseits ein Gremium, das die Regierungsgewalt ausübt, dabei aber nicht den engen Zusammenhalt und die enge Bindung eines Regierungskabinetts aufweist.
Staatsexekutive
Regierungsräte werden in Ländern mit junger demokratischer Tradition und multiethnischen Bevölkerungsebenen gebildet, um Strukturen langsam wachsen zu lassen. Als Beispiel könnte hier der irakische Regierungsrat dienen.
In der Schweiz werden die Exekutiven der meisten deutschsprachigen Kantone als Regierungsrat bezeichnet. Der Regierungsrat ist in mehrere Direktionen (Departemente) sowie dem Staatsschreiber in der Staatskanzlei unterteilt. Die Spitze des Regierungsrates wird als Präsident (z.B. in Zürich) oder als Landammann (in Solothurn) bezeichnet. Die einzelnen Direktionsvorsteher tragen ebenfalls die Amtsbezeichnung Regierungsrat.
Verwaltungsfunktion
Zum anderen ist der Regierungsrat in Deutschland ein Beamter im höheren Dienst in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Die Position wird mit der Gehaltsstufe A 13 nach dem Bundesbesoldungsgesetz vergütet. Beförderungsämter sind der Oberregierungsrat, der Regierungsdirektor und der Leitende Regierungsdirektor sowie Posten in der Besoldungsordnung B (z.B. Abteilungsdirektor/Abteilungspräsident usw.).
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