Regiogeld

Regiogeld (auch Regionalgeld) ist ein zwischen Verbrauchern, Anbietern, Vereinen und Kommunen demokratisch vereinbartes Medium, das innerhalb einer Region als Zahlungs-, Investions- und Schenkungsmittel verwendet wird und auf Grundlage eines global entwickelten Wertestandards mit anderen sozialen Institutionen auf horizontaler (z. B. andere Regiogelder) und vertikaler Ebene (andere wertschöpfungsfördernde Systeme in der Region) so assoziiert wird, dass sich der Lebensstandard in der Region auf Dauer positiv entwickeln soll.

Viele Regiogeldsysteme sind aus der Antiglobalisierungsbewegung heraus entstanden. Daher zeichnen sie sich oft durch zwei weitere Eigenschaften aus:

Inhaltsverzeichnis

Vorteile

Das Ziel von Regiogeldsystemen ist es, die regionale Wirtschaft zu fördern und zu stabilisieren. Durch den kleinen Raum, in dem das Regiogeld verwendet wird, bleibt die Kaufkraft für damit getätigte Geschäfte in der Region, statt ins Ausland oder in Finanzmarkttransaktionen abzuwandern. Dadurch soll der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland entgegengewirkt werden.

Das Geldsystem ist ein bedeutender Bestandteil der sozialen Umwelt der Menschen. Die Konditionen dieser Umwelt in ihren wesentlichen Aspekten innerhalb möglichst überschaubarer Strukturen selbst beeinflussen zu können, ist eine Grundvoraussetzung für demokratisches Engagement. In diesem Sinn entsprechen regionale Geldsysteme dem Prinzip der Subsidiarität. Sie stehen der Behauptung politischer Alternativlosigkeit entgegen und sollen die Behauptung globaler finanzpolitischer Sachzwänge im Sinne des Thatcherismus widerlegen indem sie den demokratischen Handlungsspielraum der Menschen erweitern.

Durch die Stärkung der regionalen Vernetzung und einen direkteren Kontakt zwischen Herstellern und Endverkäufern erhoffen die Befürworter darüber hinaus:

Im Allgemeinen wirkt eine Umlaufsicherungsgebühr der Geldhortung entgegen und der Zins pendelt je nach Marktentwicklung um Null, statt wie bei herkömmlichem Geld immer positiv zu sein. Sofern sich im Regiogeldsystem ein funktionierender Finanzmarkt herausbildet, sind zinsgünstige Kredite damit die Regel. Außerdem wird durch das praktische Wirtschaften mit Regionalgeld das Bewusstseins über das Wesen des Geldes geschärft.

Aus Sicht der meisten Befürworter von Regionalgeld handelt es sich bei Zinseinnahmen, die die Summe aus erwartetem Verlustrisiko und Verwaltungsaufwand übersteigen um nicht gerechtfertigte sogenannte "leistungslose Einkommen", die lediglich auf Grund der Struktur des Geldsystems erzielbar seien und auf Kosten der Kreditnehmer wie Staat, Produzenten, Dienstleister oder Privatpersonen beansprucht würden.

Das bestehende Finanzsystem beinhaltet dieser Sichtweise zufolge implizit einen Wachstumszwang für die Wirtschaft, da ohne Wirtschaftswachstum bestehende Kredite und Zinsforderungen nicht zurückgezahlt werden könnten. Befürworter von Regiogeldsystemen sehen hierbei v. a. die Gefahr, dass einerseits Wachstum mehrheitlich rein quantitativ (statt qualitativ) erfolgt und dass dadurch andererseits die begrenzten Ressourcen der Erde überschritten (Verbrauch an Fläche, Trinkwasser, Energieträgern und sonstigen Rohstoffen).

Nachteile

Sowohl die regionale Begrenzung des Geldumlaufs als auch die Umlaufsicherungsgebühr können kritisiert werden:

Mit Regiogeld können Produkte, die von außerhalb des Währungsraums kommen, nicht bezahlt werden. Um eigene Produkte in anderen Regionen verkaufen zu können bzw. um von außerhalb importierte Güter bezahlen zu können, ist entweder eine Komplementärwährung notwendig oder eine Möglichkeit zum Tausch zwischen den verschiedenen Währungen - beispielsweise über interregionale Verrechnungsstellen (Clearinghäuser). Dies verursacht jedoch Transaktionskosten und wirkt also wie ein Zoll auf Produkte, die von außerhalb der Region "importiert" werden. Dies ist zwar gerade der Sinn von Regiogeld, bringt aber die üblichen negativen Zollwirkungen (bspw. Handelsbegrenzung, Rückgang von Produzenten- und Konsumentenrente) mit sich.

Ist das Regiogeld als Komplementärwährung konzipiert, so werden diese Nachteile für extraregionale Unternehmen abgemildert. Allerdings stellt sich dann die Frage nach dem Sinn des Regiogeldsystems; für die Bürger bietet das Regiogeld dann nämlich einen geringeren Nutzen als das supraregionale Geld, da man zwar mit beiden Währungen regionale Anbieter bezahlen kann, aber nur das supraregionale Geld als Zahlungsmittel für supraregionale Anbieter taugt. Somit ist es wahrscheinlich, dass das Regiogeld hauptsächlich von denjenigen Haushalten nachgefragt wird, die sowieso regionale Anbieter stärken würden.

Auch der Nutzen einer Umlaufsicherungsgebühr kann hinterfragt werden. Ziel der Umlaufsicherungsgebühr ist es, die Funktion des Geldes als Zahlungsmittel gegenüber der Funktion als Wertaufbewahrungsmittel zu stärken - also den Konsum gegenüber dem Sparen zu bevorzugen. Zum einen stellt dies gemäß Kritikern eine Einschränkung der Handlungs- und Entschließungsfreiheit der Wirtschaftssubjekte dar.

Zum anderen bemängeln Kritiker von Regiogeldsystemen, dass diese durch die Umlaufsicherungsgebühr entgegen der eigentlichen Intention nicht zu einer Begrenzung des kritisierten quantitativen Wachstums beitragen. Ansatzpunkt ist hierbei wieder die Bevorzugung von Konsum gegenüber Sparen. Gemäß der schulökonomischen neoklassischen Wachstumstheorie gibt die Konsumnachfrage hauptsächlich kurzfristige Wachstumsimpulse, während für ein nachhaltiges, langfristiges Wachstum das Sparen unerlässlich ist. Gemäß der keynesianischen Theorie können jedoch auch kurzfristige Nachfragesteigerungen langfristige Wohlfahrtseffekte haben.

Praktische Umsetzung

Historische Initiativen

Folgende historische Freigeldexperimente waren ihrer Umsetzung nach Regionalgelder:

Heutige Initiativen

mit Umlaufsicherung

ohne Umlaufsicherung

Rechtliche Fragen

Die rechtliche Zulässigkeit von Regiogeld in Deutschland ist nicht abschließend geklärt.

Einerseits verfügen Europäische Zentralbank und Deutsche Bundesbank laut EG-Vertrag.Art106.(1).Satz3, Art. 16 Abs. 1 S. 3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, Art. 10 S. 2 VO (EG) 974/98 (ABl. EG Nr. L 139/1) über die Einführung des Euro in der durch VO (EG) 2596/2000 (ABl. EG Nr. L 300/2) geänderten Fassung sowie in § 14 Abs. 1 S. 2 des Bundesbankgesetzes über ein Geldmonopol, genau genommen über ein Monopol zur Ausgabe von Banknoten. Außerdem haben Euro-Münzen gemäß Art. 11 S. 2 und 4 VO (EG) Nr. 974/98 die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

Andererseits gestattet die rechtlich geschützte Vertragsfreiheit, dass Vertragspartner die Charakteristika ihrer Vereinbarung frei bestimmen können. Somit kann Regiogeld keinesfalls gesetzliches Zahlungsmittel werden. Allerdings kann, beispielsweise durch Gründung eines entsprechenden Vereins, die Ausgabe des Regiogeldes auf eine privatrechtliche Basis gestellt werden.

Zudem werden im Euro-Raum über den Euro hinaus so gut wie alle Währungen toleriert, so z.B. der US-Dollar, das britische Pfund, die schwedische Krone, die tschechische Krone usw. Wenn all diese Währungen toleriert werden, warum sollten andere Währungen dem gegenüber benachteiligt werden dürfen?

Literatur

Weblinks

Sich nicht durchsetzende Vorlauefer in den 30er Jahren:

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See also: Regiogeld, Antiglobalisierungsbewegung, Banknote, Berlin, Bernard A. Lietaer, Bremen, Britisches Pfund, Chiemgau, Clearing, Deutsche Bundesbank