Rehabilitation

Rehabilitation (v. mittellat.: rehabilitatio = "Wiederherstellung") ist ein Begriff, der aus der Rechtssprache stammt. Er bezeichnet die Wiederherstellung eines früheren Rechtszustands. Ein wichtiges Beispiel ist die Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen.

Für den Einzelfall wird im juristischen Sprachgebrauch heute meist das Wort Rehabilitierung verwendet. Dieses Wort bezeichnet auch im außerjuristischen Bereich die Wiederherstellung des Ansehens einer belasteten Person.

Im Sozial- und Gesundheitswesen bedeutet Rehabilitation heute die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben. Es werden verschiedene Arten der Rehabilitation unterschieden:

Es gibt in Deutschland sieben Rehabilitationsträger (Leistungsträger), nämlich die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung (DRV, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden auch von den Integrationsämtern (früher: Hauptfürsorgestellen) erbracht.

Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

Weblinks

See also: Rehabilitation, Alltag, Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen, Bundesagentur für Arbeit, DRV, Gesundheitswesen, Krankenkasse, Medizinische Rehabilitation, Rente, Umschulung