Reichsarmee

Als Reichsarmee oder Reichsarmatur (lat.: exercitus imperii) wurde das Heeresaufgebot des alten Deutschen Kaiserreiches bezeichnet, das anders als in fränkischer Zeit neben dem Vasallenheer erstmals ein Söldnerheer umfasst.

Mittels des „gemeinen Pfennigs“ (erste deutsche allgemeine Reichssteuer) wurde sie 1427 erstmals geplant und in den Reichsreformversuchen 1500 und 1521 erneut vorgeschlagen. Nach dem Aufkommen stehender Heere durch die Landesherren wird erstmals 1630 ein kaiserliches Herr gebildet und drei Jahre später gegen die Türken eingesetzt. Die Reichskriegsverfassung von 1681 bestimmte die Zusammensetzung dieses Reichsheeres für große das gesamte Reich betreffende Einsätze aus den Kontingenten der Reichskreise bzw. Reichsstände. Nach den Angriffen Ludwig XIV. im Jahre 1688 versagt das Bündnis und erst beim Schutz der Rheingrenze 1697 verbünden sich südwestdeutsche und westfälische Kreise (Aufkommen des Reichsgedankens). Während des Österreichischen Erbfolgekrieges 1740 fällt das Bündnis wieder auseinander.

See also: Reichsarmee, 1427, 1500, 1521, 1630, 1681, 1688, 1697, 1740, Ludwig XIV.