Reichsgesetzblatt

[[Bild:Reichsgesetzblatt 1896 Seite 195.png|thumb|300px|Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1896)]]

Das Reichsgesetzblatt (RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. Herausgabeort war Berlin. Bereits vorher bestand ein Reichsgesetzblatt für die Frankfurter Nationalversammlung (1848/49). Es wurde vom Reichsministerium der Justiz herausgegeben.

Das Reichsgesetzblatt von 1871 löste das vormalige Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (von 1867 - 1871) ab. Ab 1922 wurde das Reichsgesetzblatt durch das Reichsministerium des Innern herausgegeben.

Während der Zeit zwischen 1945 und 1949 wurden die Kontrollratsdokumente durch das Amtsblatt der Kontrollkommission veröffentlicht. Ab 1949 erschien in der Nachfolge mit Inkrafttreten des Grundgesetzes das Bundesgesetzblatt der Bundesrepublik Deutschland.


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