Reichskommissar
Reichskommissar war der amtliche Titel von Beauftragten des Deutschen Reichs, denen eine bestimmte abgeschlossene Aufgabe zugewiesen wurde, so z.B. der "Reichskommissar für das Auswanderungswesen" mit Sitz in Hamburg und für die deutschen Schutzgebiete.
Weimarer Republik
In der Weimarer Republik war der Reichskommissar bei Reichsexekutionen und im Dritten Reich ein Beauftragter der Reichsregierung, der direkt dem Reichskanzler unterstand (oder dieser selbst war). Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Stadt Danzig 1919/20 bis zur im Versailler Vertrag bestimmten Übergabe an den Völkerbund von einem Reichskommissar verwaltet.
In den Jahren 1923-30 gab es einen Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete, 1931/32 einen für die Osthilfe und in der Wirtschaftskrise 1932/33 einen für Arbeitsbeschaffung.
Drittes Reich
Nach dem Vorbild von Franz von Papens Preußenschlag 1932 veranlassten die Nationalsozialisten die Einsetzung von Reichskommissaren, um die in den Ländern noch bestehenden demokratischen Institutionen zu umgehen und ihre Macht auszubauen. Nach 1933 wurden Reichskommissare ähnlich Ministern als unmittelbare Vollzugsorgane des Reichskanzlers Adolf Hitler eingesetzt, später waren es die Reichsstatthalter. Seit der Wiedereingliederung des Saarlandes 1935, vor allem aber während der Expansion des Reichs im Zweiten Weltkrieg wurden neue Reichsgebiete und besetzte Gebiete von Reichskommissaren verwaltet.
Zweiter Weltkrieg
Reichskommissare der besetzten Gebiete waren:
- Joseph Grohé (Belgien und Nordfrankreich)
- Arthur Seyß-Inquart (Niederlande)
- Josef Terboven (Norwegen)
- Hinrich Lohse (Ostland)
- Erich Koch (Ukraine)
- Josef Bürckel (Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes)
Siehe auch:
