Reichskreis
Im Heiligen Römischen Reich wurden 1500 im Zuge der Reichsreformpläne Maximilians I. territoriale Einheiten geschaffen, die Reichskreise, in die die einzelnen Fürstentümer zusammengefasst wurden. Diese Einheiten waren
- der Bayerische Reichskreis
- der Schwäbische Reichskreis
- der Oberrheinische Reichskreis
- der (Niederrheinisch-)Westfälische Reichskreis
- der Fränkische Reichskreis
- der Niedersächsische Reichskreis
1512 kamen noch vier weitere dazu:
- der Burgundische Reichskreis
- der Österreichische Reichskreis
- der Obersächsische Reichskreis
- der Kurrheinische Reichskreis
Die Länder der böhmischen Krone, die Schweiz, Reichsitalien und die Besitzungen der Reichsritterschaft waren von der Kreiseinteilung ausgenommen.
Die Aufgaben der Kreise waren die Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts, die Aufsicht über das Münzwesen sowie vor allem die Aufstellung und der Unterhalt des Reichsheeres.
An der Spitze jedes Reichskreises stand der Kreishauptmann (später Kreisoberst), die Versammlung der Fürsten im Kreistag wurde vom Kreisausschreibenden Fürsten einberufen.
