Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP), unter der Leitung von Joseph Goebbels, übernahm in der Zeit des Nationalsozialismus die inhaltliche Lenkung der Presse, der Literatur, der bildenden Kunst, des Films, des Theaters und der Musik. Es übte die Kontrolle über Kultur und Medien aus.
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Gründung und Aufgaben
Am 13. März 1933 verfügte Reichspräsident Hindenburg per Erlass die Errichtung eines Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda. Das Ministerium bezog im Palais am Wilhelmplatz seinen Berliner Dienstsitz, das bereits von der nun eingegliederten "Vereinigten Presseabteilung der Reichsregierung" genutzt wurde.
Das Ministerium war ganz auf die Person von Joseph Goebbels, seit 1930 unter anderem Reichspropagandaleiter der NSDAP, zugeschnitten. Per Verordnung vom 30. Juni 1933 gingen zahlreiche Geschäftsbereiche anderer Ministerien in den Aufgabenbereich des neuen Ministeriums über.
Die Aufgaben des Ministeriums werden in einer Verordnung Hitlers vom 30. Juni 1933 wie folgt beschrieben:
- "Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen."
Struktur des RMVP
Das RMVP wuchs stetig: war es 1933 mit fünf Abteilungen und 350 Beschäftigten gestartet, arbeiteten 1939 bereits 2000 Angestellte in 17 Abteilungen. Von 1933 bis 1941 stieg der Etat des RMVP 14 Millionen auf 187 Millionen Reichsmark.
Dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, unterstanden drei Staatssekretäre und die von ihnen geleiteten Abteilungen:
- Staatssekretär I - Walther Funk (1933 – 1937), Otto Dietrich (1937 – 1945)
- Deutsche Presse
- Auslandpresse
- Zeitschriftenpresse
- Staatssekretär II - Karl Hanke (1937 – 1940), Leopold Gutterer (1940 – 1941), Werner Naumann (1944 – 1945)
- Haushalt
- Recht
- Propaganda
- Rundfunk
- Film
- Personal
- Landesverteidigung
- Ausland
- Theater
- Musik
- Schrifttum
- Bildende Kunst
- Staatssekretär III – Hermann Esser (1935 – 1945)
- Fremdenverkehr
Einfluss des RMVP auf Presse, Film und Rundfunk
Reichspressekonferenz
Hauptinstrument der inhaltlichen Presselenkung war die Reichspressekonferenz, die seit 1. Juli 1933 täglich im RMVP stattfand. Ausgewählte Pressevertreter erhielten dort oftmals sehr detaillierte Anweisungen, welche Meldungen in welcher Form zu veröffentlichen seien. Die Weisungen betrafen alle Teile der Berichterstattung und hatten mitunter recht banale Vorgänge zum Gegenstand. Verbote und ausdrückliche Sprachregelungen wurden zunächst eher selten erlassen, man wollte die vollkommene inhaltliche Uniformierung der Tagespresse vermeiden.
Vielmehr beruhte die Presselenkung des RMVP auf einem Prinzip indirekter Vor- und direkter Nachzensur. Nach Sichtung der entsprechenden Artikel erfolgten Lob und Tadel aus dem Ministerium.
Die Zahl der Presseanweisungen zwischen 1933 und 1945 beläuft sich auf 80.000 bis 100.000 Stück. Die meisten Verstöße wurden bei der Deutschen Allgemeinen Zeitung, beim Berliner Tageblatt und bei der Frankfurter Zeitung festgestellt.
Den Teilnehmer der Reichspressekonferenz waren verpflichtet, die ergangenen Anweisungen nach erfolgter Umsetzung zu vernichten. Weil er die Anweisungen des RMVP an die ausländische Presse übermittelt hatte, saß der Journalist Walter Schwerdtfeger bis 1945 wegen Landesverrats im Zuchthaus.
Filmzensur
Am 9. Februar 1934 bezeichnet Goebbels in einer Rede vor der Reichsfachschaft Film den Film als "eines der modernsten und weitreichendsten Mittel der Beeinflussung der Massen", das es überhaupt gäbe.
An der Praxis der Filmzensur änderte sich nach Gründung des RMVP jedoch zunächst nur wenig. Die seit 1920 bestehenden Prüf- und Oberprüfstellen wurden in die Abteilung Film des RMVP eingegliedert, deren Leitung Ministerialrat Ernst Seeger übernahm, der bereits seit 1919 die Reichsfilmstelle im Reichsministerium des Innern geleitet hatte. Erst 1934 nach der Novellierung des Reichslichtspielgesetzes änderte sich die Prüfpraxis. Zum einen war die Verletzung des nationalsozialistischen, sittlichen und künstlerischen Empfindens als Verbotsgrund in das Gesetz aufgenommen worden. Zum anderen mussten nun jedes Filmvorhaben noch vor Drehbeginn genehmigt werden, nachdem der Reichsfilmdramaturg die Drehbücher kontrolliert hatte.
Die deutsche Wochenschau
Der Abteilung Film des RMVP unterstand zudem "Die deutsche Wochenschau", die ab 1940 begann die Presse bei der Beeinflussung des öffentlichen Bewusstseins abzulösen und die sich während des Zweiten Weltkrieges zu einem erstrangigen Propagandainstrument entwickelte. Über 300 Filmberichterstatter waren im Auftrag des Oberkommando der Wehrmacht in Heer, Marine und Luftwaffe im Einsatz, deren Material zentral vom RMVP bearbeitet und vertont wurde. Neben der Kriegsberichterstattung wurden aktuelle politische und kulturelle Ereignisse propagandistisch aufbereitet.
Die sorgsam inszenierten Filmberichte fanden beim Kinopublikum großen Anklang und entfalteten eine beträchtliche Propagandawirkung. 1942 erreichte "Die deutsche Wochenschau", die in nahezu allen deutschen Kinos als 20-minütige Zusammenstellung verschiedener Filmberichte vor dem Hauptfilm gezeigt wurde, bereits um die 20 Millionen Kinozuschauer pro Woche.
Rundfunk
Mit einer Verordnung vom 30. Juni 1933 wurden die regionalen Rundfunkanstalten aufgelöst und der dem RMVP unterstellten Reichsrundfunkgesellschaft angegliedert. Auf Veranlassung von Joseph Goebbels wurde zum 1. Januar 1939 für den Reichsrundfunk die Bezeichnung Großdeutscher Rundfunk eingeführt. Dieser sendete ab Juni 1940 ein nationalsozialistisches Einheitsprogramm für das gesamte Deutsche Reich.
Überschneidungen der Kompetenzbereiche
Zahlreiche Aufgaben des Propagandaministeriums überschnitten sich mit den Kompetenzbereichen anderer Organisationen, die durch ein komplexes Personalgeflecht untereinander verbunden waren und zum Teil ebenfalls der Leitung von Joseph Goebbels unterstanden.
Als Berufsorganisation kontrollierte und überwachte die Reichskulturkammer unter anderem Kulturschaffende in Theater, Rundfunk, Film und Presse.
Auf Parteiebene gab es zudem drei Reichsleiter mit Medienkompetenzen, deren Zuständigkeitsbereiche sich überschnitten: den Reichspropagandaleiter der NSDAP, Joseph Goebbels, den Reichsleiter für die Presse der NSDAP, Max Amann und den Reichspressechef der NSDAP, Otto Dietrich. Letzterer war als Vizepräsident der Reichspressekammer wiederum Untergebener des Präsidenten der Reichskulturkammer Joseph Goebbels.
Mitunter kam es aufgrund von Machtkämpfen, persönlichen Feindschaften und gegenseitigen Abhängigkeiten zu widersprüchlichen Weisungen der verschiedenen Stellen.
Weblinks
- documentArchiv: Verordnung über die Aufgaben des RMVP vom 30.6.1933
- documentArchiv: Erlass über die Errichtung des RMVP vom 13.3.1933
