Reichsstift
Ein Reichsstift war im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares geistliches Fürstentum.
Als Oberbegriff umfasst "Reichsstift" Erzstifte (Territorien eines Erzbischofs), Hochstifte (Territorien eines Bischofs) und gefürstete Abteien. Siehe den ausführlichen Artikel Stift (Kirche).
