Reichstag
Der Reichstag bezeichnet
- die Versammlung der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nationen), siehe Reichstag (HRR) und Immerwährender Reichstag.
- die Gesamtheit aus Staatenhaus und Volkshaus (Paulskirchenverfassung 1849), siehe Reichstag (Paulskirchenverfassung).
- das Parlament im Norddeutschen Bund, siehe Reichstag (Norddeutscher Bund).
- das Parlament im Deutschen Reich (Kaiserreich, 1871 bis 1918), siehe Reichstag (Deutsches Kaiserreich).
- das Parlament im Deutschen Reich (Weimarer Republik, 1919 bis 1933), siehe Reichstag (Weimarer Republik).
- das nicht frei gewählte Parlament im Deutschen Reich (Zeit des Nationalsozialismus, 1933 bis 1945), siehe Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus).
- das Reichstagsgebäude, in dem die Reichstage des Kaiserreiches und der Weimarer Republik tagten und das heute Sitz des Deutschen Bundestages ist.
- die erste Volksvertretung in Österreich nach der Märzrevolution 1848, siehe Reichstag (Österreich).
- den übergeordneten Begriff für parlamentarische Körperschaften in verschiedenen Ländern:
- in Dänemark (bis 1953): Rigsdag (für die Gesamtheit beider Kammern des Parlaments)
- in Finnland: Eduskunta (für die aus einer Kammer bestehende Volksvertretung)
- in Schweden: Riksdag (für die aus einer Kammer bestehende Volksvertretung)
- in Japan: Kokkai (für die Gesamtheit beider Kammern des Parlaments)
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