Reichstag (Deutsches Kaiserreich)
Der Reichstag in Deutschland war ab 1871 der Sitz des Parlaments im deutschen Kaiserreich. Von 1871 bis 1918 war der Reichstag die Vertretung des Volkes.
Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 änderte an der Rechtsgestalt des Parlamentes, wie sie für den Reichstag des Norddeutschen Bundes durch seine Verfassung vom 17. April 1867 vorgezeichnet war, zunächst nichts.
Der Reichstag verkörperte neben dem Kaiser die Einheit des Reichs. Gemeinsam mit dem Bundesrat übte er die Reichsgesetzgebung aus und besaß die Mitentscheidungsgewalt über das Haushaltsgesetz. Weiterhin hatte sich der Reichskanzler dem Reichstag gegenüber nicht zu verantworten.
Im Jahr 1871 bestand der Reichstag aus 382, seit dem Jahr 1874 aus 397 Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt wurden. Gewählt wurde in Einmannwahlkreisen mit absolutem Mehrheitswahlrecht. Die Abgeordneten waren Vertreter des gesamten Volkes und an Weisungen nicht gebunden. Die Parlamentarier genossen Immunität und Indemnität. Die Wahlperiode betrug zunächst drei, nach 1888 fünf Jahre. Der Reichstag wurde alljährlich vom Kaiser einberufen. Zur Auflösung des Reichstages war ein Beschluss des Bundesrates unter der Zustimmung des Kaisers notwendig.
Präsidenten des Reichstages
- Eduard von Simson (1871-1874)
- Maximilian von Forckenbeck (1874-1879)
- Otto Theodor von Seydewitz (1879-1881)
- Adolf-Karl von Arnim (1879-1881)
- Albert von Levetzow (1881-1896)
- Franz-Karl Graf von Ballstrem (1896-1906)
- Peter Spahn (1906-1912)
- Johannes Kaempf (1912-1918)
- Konstantin Fehrenbach (1918)
(Es kann sein dass diese Liste Fehler enthält. Bitte bessert die aus!)
Wichtige Reichstagsabgeordnete der Kaiserzeit
- August Bebel (SPD)
- Karl Frohme (SPD)
- Wojciech Korfanty (Polenpartei)
- Karl Liebknecht (SPD)
- Wilhelm Liebknecht (SPD)
- Paul Singer (SPD)
- Ludwig Windthorst (Zentrumspartei)
- Eugen Richter (Deutsche Fortschrittspartei, Deutsche Freisinnige Partei, Freisinnige Volkspartei)
