Reichsversicherungsordnung

Die Reichsversicherungsordnung (RVO) ist bzw. war das Kernstück der deutschen Sozialversicherung von 1914 bis 1992, und gilt in Teilen heute immer noch. Sie wurde schrittweise durch das Sozialgesetzbuch abgelöst.

Basisdaten
Titel: Reichsversicherungsordnung
Abkürzung: RVO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
FNA: 820-1
Datum des Gesetzes: 19. Juni 1911 (RGBl. I S. )
Inkrafttreten am: 1. Januar 1914
Neufassung vom: 15. Dezember 1924 (RGBl. I S. )
Letzte Änderung durch: Artikel 8 des GKV-Modernisierungsgesetzes
vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Geschichte

Die Reichsversicherungsordnung wurde am 19. Juli 1911 als gesetzliche Grundlage der Sozialstaatlichkeit in Deutschland (damals noch dem Deutschen Reich) verabschiedet.

Heutige Verhältnisse

Nach dem Nachkriegsjahren wurde deutlich, das das RVO durch viele Zusätze und Ergänzungen unübersichtlich geworden war. Daher wurde ab 1975 schrittweise das Sozialgesetzbuch (SGB) erarbeitet, das die RVO in vielen Bereich ersetzt.

1988 wurde durch das Gesundheitsreformgesetz die Krankenversicherung als Teil V des SGB ausgegliedert, und 1992 schließlich die Rentenversicherung als Teil VI des SGB. Heute sind nur noch die Bestimmungen zum Mutterschaftsschutz und zur Schwangerschaft in der RVO aktiv.

Weblinks

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See also: Reichsversicherungsordnung, Abkürzung, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesrepublik Deutschland, Bundesversorgungsgesetz, Deutsches Reich