Religionsunterricht in Deutschland

Der Religionsunterricht in Deutschland unterscheidet sich von einer allgemeinen Religionskunde. Der traditionelle, konfessionell gebundene Religionsunterricht stellt in Deutschland zwar auch andere Religionen vor, aber eben von der Warte einer jeweils kenntlich gemachten Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensvorstellung beziehungsweise Glaubensgemeinschaft. Über die Wissensvermittlung hinaus, geht es ihm vor allem um die Einübung und Darlegung von Glaubenssätzen und Ritualen der jeweils „eigenen“ Religion beziehungsweise Konfession, wobei lebenspraktische Fragen meist einen größeren Raum einnehmen als abstraktes Gedankengut. Als Schulfach wird dieser Unterricht nicht mit Religionskunde, sondern mit „Religion“ beziehungsweise "Religionsunterricht" gekennzeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Schulische Einbindung

Der hierzulande neben jüdisch und neuerdings auch muslimisch vorwiegend christliche Religionsunterricht (RU), getrennt nach evangelischer und römisch-katholischer Konfession, in Niedersachsen neuerdings auch christlich-orthodox, wird in der Regel als ordentliches Lehrfach gemäß Artikel 7, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes angeboten. Danach ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen Pflichtfach und steht unter der staatlichen Schulaufsicht, das heißt er wird in der Regel von hochschulausgebildeten Lehrern mit Religions-Fakultas, aber auch von Katecheten und (Schul-)Pfarrern erteilt. Die Kirchen haben lediglich das Recht, sich durch Einsichtnahme in den Unterricht zu vergewissern, dass dieser mit ihren Grundsätzen übereinstimmt (gilt nicht für Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg).

Gesetzliche Grundlage sind im Übrigen die im Reichskonkordat mit der römisch-katholischen Kirche und in den Kirchenverträgen mit den jeweiligen evangelischen Landeskirchen getroffenen Vereinbarungen.

Ausnahmen

Geschichte des Religionsunterrichts in Deutschland

Stand im Mittelalter die Theologie, geprägt durch die Scholastik, im Zentrum der sich in Deutschland neu begründenden Universitäten, um mit Hilfe der Logik, das Christentum mit den aristotelischen Auffassungen in Einklang zu bringen, legte der Reformator Martin Luther mit seinem Kleinen Katechismus den Grundstock für die von protestantischen Kirchen begründeten, allgemein zugänglichen Grundschulen, in denen neben dem Katechismus auch Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt wurde, denen sich alsbald höhere Schulen mit einem Kanon aus Bibelsprachen (Hebräisch, Griechisch, Latein), Mathematik und Naturwissenschaften angliederten.

Für lange Zeit blieb der Religionsunterricht in Deutschland bedeutsames Pflichtfach; Lesen, Schreiben und Singen wurde anhand des Katechismus oder Bibel gelehrt. Erst die Aufklärung und im 19. Jahrhundert der Laizismus suchten nach einer Neubewertung beziehungsweise die Herausnahme des Religionsunterrichts aus dem Fächerkanon öffentlicher Schulen durchzusetzen. Dem wurde 1918 in der Weimarer Verfassung mit § 149 begegnet, so dass nun per Gesetz der Religionsunterricht auch an staatlichen Schulen als ordentliches Lehrfach garantiert wurde, ohne dass der Staat Einfluss auf den Religionsunterricht nehmen dürfte (Ausnahme: Private, sich ausdrücklich als "bekenntnislos" definierende Schulen).

Im Gegensatz zu den Ausführungen in Schulische Einbindung (siehe oben ), war in der DDR Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in den Schulen ausgeschlossen und konnte nur unter sehr erschwerten Bedingungen von Gemeindekatecheten als Christenlehre und/oder Konfirmationunterricht außerhalb der Schule in Räumen der jeweiligen Kirchengemeinde erteilt werden. Dafür war aber Marxismus-Leninismus Pflichtfach ohne die Möglichkeit der Abmeldung.

Aktuelle Diskussionen

Obwohl der Religionsunterricht zumeist noch fester Bestandteil des bundesdeutschen Fächerangebotes ist, wird die Wertigkeit dieses Faches immer heftiger diskutiert. Zwar gilt ein Wertefach unter anderem angesichts steigender Jugendgewalt politisch als "gewünscht", doch wegen der immer geringeren aktiven Anbindung an eine der bislang überwiegenden Religionsgemeinschaften - zum einen aus säkularem Desinteresse, aber auch weil andere Religionsgemeinschaften von den nach Deutschland einwandernden Menschen bevorzugt werden - gerät das Fach Religion in Konkurrenz zu der in vielen Bundesländern bereits alternativ angebotenen, rein wissensvermittelnden Religionskunde oder/und dem Ethikunterricht, nachdem dieser 1998 vom Bundesverwaltungsgericht als Ersatz-Pflichtfach für zulässig erklärt wurde.

Inwiefern der Religionsunterricht eine Plattform für einseitige Indoktrination und Religionskunde sein kann, oder auch inwiefern „Ersatzfächer“ wie „Ethik“ oder „Lebenskunde“ bekenntnisfrei sein können, ist Teil heftiger Kontroversen – siehe oben hierzu auch die Ausnahme Brandenburg innerhalb der Schulischen Einbindung. Tatsache ist, dass seit den '68ern innerhalb der christlichen Konfessionen nicht zuletzt auch dank zeitaufwändigerer und professionellerer Studiengänge viele Engführungen von Glaubensvorstellungen nicht mehr Teil des RUs sind. Zu den wichtigsten Konzepten des modernen RUs gehören unter anderem hermeneutische, problemorientierte, therapeutische und interreligiöse Ansätze. Andererseits muss zwar festgestellt werden, dass im Lauf der 40-jährigen Geschichte der DDR eine komplette Generation nahezu „religionsfrei“ aufgewachsen ist – aber ob das mit „bekenntnisfrei“ gleichzusetzen ist, bleibt die Frage …

In Berlin ist wegen eines SPD-Parteitagbeschlusses im April 2005 eine heftige, noch andauernde Kontroverse entbrannt. Danach soll der regierende SPD-PDS-Senat schon ab 2006 einen für alle Schüler verpflichtenden Werteunterricht (LER) ab der 7. Klasse einführen. So sehr alle derzeit in Berlin involvierten Religionsgemeinschaften die Einführung eines solchen verpflichtenden Wertefaches begrüßen, lehnen sie den für den Religionsunterricht (RU) nach wie vor vorgesehenen Status eines freiwilligen Unterrichtsangebotes ab und fordern stattdessen, den RU als gleichrangige Alternative mit dem Status eines ebenfalls ordentlichen Schulfachs einzuführen. Während große Teile der Berliner SPD, PDS und auch GRÜNE meinen, das Angebot von LER hätte insbesondere den Vorteil, alle Schüler einer Klasse gleichzeitig anzusprechen, erkennen die Religionsgemeinschaften in dieser Konstellation die z.T. unverhohlene Absicht, den RU als noch mehr in die Randstunden abschobenes Zusatzangebot aus der Schule zu drängen und die verfassungsgemäß garantierte Wahlfreiheit von Schülern und Eltern einzuschränken, in der Schule nicht nur über Religionen zu reden, sondern sich auch essentiell mit ihnen auseinanderzusetzen.

Islamischer Religionsunterricht

Literatur

Weblinks

See also: Religionsunterricht in Deutschland, 19. Jahrhundert, 2004, Aristoteles, Aufklärung, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Christlich