Reparationen

Reparationen (von lat. reparare=wieder herstellen) wird nur in der Mehrzahl gebraucht. Es bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder Sachform eines besiegten Landes für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land.

Deutsche Wörter dafür sind Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen.

Reparationen sind nach einem Krieg von Staaten zu leisten, die den Krieg verloren haben, an die Staaten, die den Krieg gewonnen haben. Sie sollen die Lasten des Krieges den Verlierern auferlegen (also helfen, entstandene Schäden zu "reparieren"). Zu den Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien und Menschen.

Art und Umfang von Reparationen sind in der Regel Gegenstand eines Friedensvertrages, der den Konflikt beenden soll.

Nach dem Deutsch-französischen Krieg von 1870/71 ermöglichten die umfangreichen Reparationen, die Frankreich an das deutsche Reich leisten musste, die wirtschaftliche Blüte der Gründerjahre. Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen herangezogen. siehe auch: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg mussten beide Teile Deutschlands Reparationen leisten, wobei die Hauptlast durch die SBZ/DDR zu tragen war. Mit der Eröffnung des Kalten Krieges schränkten zuerst die westlichen Alliierten die Demontagen und Reparationsforderungen ein. Die Reparationsleistungen der DDR endeten nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953.

Siehe auch: Kollektivhaftung

See also: Reparationen, 1870, 1871, Alliierte, Deutsch-Französischer Krieg, Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg, Deutsches Reich, Erster Weltkrieg, Gründerjahre, Kalter Krieg