Reservatio mentalis
(lat.) reservatio mentalis bezeichnet allgemein:
- ein gedanklicher Vorbehalt
- ein Versuch, die Wahrheit zu verbergen
- ein nicht geäußerter, nicht ausgesprochener Vorbehalt einer Sache, einer Theorie u.a. gegenüber
- Bei den Jesuiten war der Meineid gestattet, wenn der Schwörende beim laut geäußerten Schwur in Gedanken seine reservatio mentalis zufügte.
- Ein Verfahren der Kasuistik, bei dem nicht direkt geäußertes gilt, z.B. wenn durch gedankliche Vorbehalte eine übernommene Verpflichtung annulliert wird. In diesem Zusammenhang spricht man im Rechtswesen von einer Mentalreservation, die einen geheimen Vorbehalt bezeichnet(+)
siehe auch (+)juristische Willenserklärung
