Richtlinie
Eine Richtlinie ist ein Handlungsvorschrift mit bindenden Charakter, aber nicht gesetzlicher Natur. Eine Richtlinie wir von einer Organisation ausgegeben, ist daher gesetzlich ermächtigt und hat so einen Geltungsbereich, der z.B. arbeitsrechtlich auch sanktionierbar ist.
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Abgrenzung
Begriff der Leitlinie ist weit aus schwächer und spiegelt nur die allgemein akzeptierten Standards. Eine Norm hingegen hat weit aus mehr Gewicht.
Beispiele
- EG-Richtlinien im Recht der Europäischen Union im Sinne einer inhaltlichen Vorgabe die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet.
- im innerstaatlichen deutschen Recht im Sinne einer Verwaltungsvorschrift
- im deutschen Grundgesetz gibt die Richtlinienkompetenz der Politik verbindliche Vorgeben.
Literatur
- Karsten Fehn, Sinan Selen: Rechtshandbuch für Feuerwehr und Rettungsdienst. Stumpf & Kossendey , Wien September 2003, ISBN 3-932-750-73-X
