Ritterschlag

thumb|300px|Schwertleite

Der Ritterschlag oder auch Schwertleite genannt, ist die feierliche Aufnahmezeremonie (Erhebung) in den Ritterstand. Diese konnte nur einmal im Leben erfolgen.

Durch den Ritterschlag gelobte der Neuritter seinem Herren und/oder seiner neuen Gemeinschaft ewige Treue und Gefolgschaft, z.B. beim Templerorden oder anderen Ritterorden. Wollte ein Ritter solch eine Gemeinschaft verlassen, so musste er um einen Freibrief ersuchen. Erst nach Erhalt dieses Freibriefes konnte er um Aufnahme in eine andere Ritterschaft bitten. Dort wurde er dann ohne weiteren Ritterschlag - nur mit Eid - aufgenommen.

In seiner ursprünglichen Form bekam der künftige Ritter einen echten Schlag ins Gesicht oder auf die Schulter, entweder, damit ihm die Zeremonie besser im Gedächtnis blieb (ähnlich der Sitte, Zeugen bei einem Vertragsabschluss zu ohrfeigen) oder es gab magische Vorstellungen, dass die Kraft des Schlagenden in den Geschlagenen überging.

Bald war es üblich, den Ritterschlag mit einer kirchlichen Zeremonie zu verbinden, insbesondere wurde das Schwert gesegnet und geweiht, aber auch andere Teile der Ritterrüstung. Trotzdem blieb auch ein Ritterschlag ohne Beteiligung der Kirche möglich und fand insbesondere nach direkt nach einem Kampf noch auf dem Schlachtfeld statt.

So lange in fränkischer Zeit noch alle Freie zum Heeresdienst aufgeboten wurden, stand auch jedem der Ritterschlag zu. Wenn man von einem Mann sagte, er sei nicht zum Ritter geschlagen, bedeutete dies, er ist noch sehr jung.

Erst mit der Entstehung des Adels und eines besonderen Kriegerstands durfte nur zum Ritter geschlagen werden, wer bereits eine gewisse Anzahl von Rittern unter seinen Vorfahren nachweisen konnte.

Literatur

Marc Bloch. Die Feudalgesellschaft, Stuttgart 1999

See also: Ritterschlag, Freier, Fränkisches Reich, Ritter, Templerorden