RMS Lusitania

thumb|320px|right|Die RMS Mauretania, Schwesterschiff der Lusitania Die RMS Lusitania war ein britischer Passagierdampfer, der seine Jungfernfahrt am 7. September 1907 machte. Mit 239 m Länge, 26,8 m Breite, 31.550 BRT und einer Geschwindigkeit von 25 Knoten war es das größte und schnellste Passagierschiff seiner Zeit. Für die Cunard-Line bewältigte die Lusitania die Strecke LiverpoolNew York in 4 ½ Tagen, was ihr das Blaue Band einbrachte. Am 7. Mai 1915 versenkte das deutsche U-Boot U-20, untergetaucht und ohne Vorwarnung, den mit 10 Tonnen Waffen beladenen Passagierdampfer. 1198 Menschen ertranken, 764 konnten gerettet werden.

Inhaltsverzeichnis

Passagiere und Besatzung

Den Passagieren sowie der Besatzung war die Gefahr bekannt. Die Deutsche Botschaft in Washington hatte vor der Versenkung noch eine Warnung herausgegeben. Es wird berichtet, dass Captain Turner, der Kapitän der Lusitania, zwar sehr ungeduldig sein konnte, aber sich für die Passagiere Zeit nahm, die ihn in seiner Kabine besuchten, um ihm ihre Bedenken über die Sicherheit bei der Überfahrt - aufgrund fehlender Notfallübungen - auszudrücken.

Berühmte Opfer der Versenkung:

Die Leichen vieler der Ertrunkenen wurden aus dem Wrack der Lusitania geborgen und in Cobh (damals Queenstown) beigesetzt.

Die Lusitania im ersten Weltkrieg

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurde das Schiff der britischen Admiralität unterstellt und am 17. September 1914 als bewaffneter Hilfskreuzer in das britische Flottenregister aufgenommen, nachdem es am 12. Mai 1913 in einem Liverpooler Trockendock u.a. bereits mit zwölf 15-cm-Schnellfeuerkanonen bestückt worden war. Neben dem zivilen Passagiertransport wurde der Hilfskreuzer auch zur Verschiffung von Munition eingesetzt.

Versenkung

Der Kommandant des deutschen U-Bootes U-20, Kapitänleutnant Walther Schwieger, versenkte die Lusitania am 7. Mai 1915 westlich des Fastnet-Felsens in Kenntnis der Meldung, dass sie zuvor, an Pier 54 in New York, 1.248 Kisten mit 7,5-cm-Granaten, 4.927 Kisten mit Gewehrpatronen, 2.000 Kisten mit weiterer Munition für Handfeuerwaffen (zusammen etwa 10,5 Tonnen Sprengstoff) für das gegen Deutschland kämpfende England geladen hatte. Die Lusitania versank binnen 18 Minuten vollständig. Dabei kamen 1.198 Menschen, darunter 124 amerikanische Staatsbürger, ums Leben. Bis heute gilt ihre Versenkung als eine der größten Schiffskatastrophen der Geschichte. 94 US-Amerikaner wurden von Fischern aus Queenstown aus der ruhigen See errettet.

Von zentraler Bedeutung ist die Zahl der auf das Schiff abgefeuerten Torpedos. Überlebende berichten übereinstimmend, es habe zwei Explosionen gegeben. Sofern Schwieger zwei Torpedos abgefeuert hätte, hieße das, dass er wissentlich einen sinkenden Passagierdampfer ein zweitesmal beschoss.

Es ist möglich, dass die ebenfalls geladene Schießbaumwolle durch den Kontakt mit Seewasser explodierte. Dies würde Berichte von Überlebenden, über eine zweite Explosion an Bord, mit der Aussage des Kommandanten von U 20, er habe nur einen Torpedo abgeschossen, in Einklang bringen. Anderen Theorien zufolge, könnte die zweite Explosion auch durch Kohle- oder geladenen Aluminiumstaub ausgelöst worden sein, der durch die Torpedoexplosion aufgewirbelt wurde und als explosives Luftgemisch detoniert sein könnte. Es ist allerdings fraglich, ob der Kohlestaub dafür trocken genug war. Spätestens die Detonation der Dampfkessel dürfte das sinkende Schiff schwer beschädigt haben. Auf der anderen Seite hatte Kapitän Schwieger eine bis dahin ruhige Fahrt und traf nun auf ein prestigeträchtiges Ziel. Bis heute lässt sich diese Frage nicht eindeutig klären.

Verfahren nach dem Krieg

Die britische Admiralität warf dem Kapitän der Lusitania, William Thomas Turner, vor, durch falsches Verhalten und Missachtung von Befehlen zur Versenkung beigetragen zu haben. In dem Gerichtsverfahren des Board of Trade unter Vorsitz von Lord Mersey wurde Kapitän Turner rehabilitiert. Die spätere gerichtliche Würdigung vor dem New Yorker Appellationsgericht ergab Ende Januar 1923 den Richter-Spruch, dass die Lusitania sehr wohl Munition an Bord gehabt hatte und somit die deutsche Versenkung nicht als Seeräuberverbrechen, sondern als eine regelrechte Kriegshandlung anzusehen ist. Die völkerrechtlichen Aspekte des Angriffs werden bis heute dennoch kontrovers diskutiert.

Ein Grund für die Wirrungen ist, dass Kapitän Turner am 7. Mai 1915 den Befehl erhält, nicht Liverpool, wie geplant, sondern Queenstown anzulaufen. Dadurch gerät die Lusitania unmittelbar in den Wirkungsraum von U-20, der der britischen Admiralität zuvor durch Room 40 bekannt war. Zudem hatte man bereits am 5. Mai den britischen Kreuzer "Juno" von seiner Position am Fastnet-Felsen abgezogen, der ab dort den Geleitschutz für die Lusitania übernehmen sollte. Die britische Admiralität übermittelt Turner irreführende Positionsangaben von "U 20" und verschweigt außerdem die Tatsache, dass drei Tage zuvor die Liverpool-Route um die Nordküste Irlands freigegeben worden ist.

Die Akten des British Naval Intelligence Department, die sich auf die Lusitania und ihre Ladung beziehen, sind im Navy Records Office in Bath aufbewahrt. Sie befinden sich auch im Jahre 2005 noch immer auf der Geheimliste. Als US-Präsident Woodrow Wilson in zwei Noten von Deutschland verlangt, die Versenkung der Lusitania als Verbrechen zu verurteilen, tritt der amerikanische Außenminister William Jennings Bryan zurück, weil die Note Wilsons den Charakter eines Ultimatums hat und die Vereinigten Staaten in einen Krieg mit Deutschland verwickeln könnte. Nach Bryans Meinung hat Deutschland ein Recht zu verhindern, dass seinen Feinden Kriegsmaterial geliefert wird. Wenn solche Schiffe Passagiere in der Hoffnung an Bord nehmen, dass sie dann nicht angegriffen werden, so sei das kein legitimer Schutz vor einer Zerstörung.

Seerechtliche Aspekte

Die Lusitania fuhr mit Tarnfarben, die Versenkung erfolgte ohne Vorwarnung durch das getauchte U-Boot, das auf Periskopbefund schoss. Die Kontroverse entzündet sich seerechtlich gesehen an der Frage, ob die Versenkung ohne Vorwarnung zulässig war, und ob die Lusitania den U-Boot Regeln (cruiser rules) für Passagierschiffe oder denen für Kriegsschiffe unterlag.

Die Lusitania fuhr zum Zeitpunkt des Torpedierens ohne Flagge, ihr Name war mit schwarzer Farbe unkenntlich gemacht, ihre Schornsteine zeigten nicht die Cunard-Reedereifarben, sondern waren einheitlich schwarz gestrichen. Ebenso waren ihre Rettungsboote frisch grau (normal weiß) gestrichen. Die Frage der Schornsteinfarbe bzw. der Rettungsboote war lange umstritten (Logbucheintrag vom U-Boot-Kapitän sei Schutzbehauptung) wurde aber durch Dokumente wie den Brief eines Opfers endgültig geklärt. Dadurch verletzte die Lusitania die cruiser rules. U-20 aber ebenfalls, da es nicht auftauchte und ohne Vorwarnung schoss.

Bailey und Ryan stimmen zu, dass die Lusitania zu den cruiser rules berechtigt war, dass diese Regeln aber nicht anwendbar seien, wenn ein Schiff im Konvoi, bewaffnet fuhr bzw. Widerstand leistete oder flüchtete (Flucht galt als Form des Widerstands). Nichts davon traf auf die Lusitania zu.

Literatur

Weblinks


Lusitania, RMS Lusitania, RMS

See also: RMS Lusitania, 12. Mai, 17. September, 1907, 1913, 1914, 1915, 2005, 7. Mai, 7. September