Roland Freisler

Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war Richter und Präsident des Volksgerichtshofes.

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Roland Freisler
Inhaltsverzeichnis

Leben

Im Unterschied zu fast allen anderen prominenten Figuren der nationalsozialistischen Führungselite ist über den Menschen Roland Freisler bis heute nur sehr wenig bekannt. Der Jurist Freisler diente im Ersten Weltkrieg als Leutnant und geriet 1915 in russische Kriegsgefangenschaft.

1920 kehrte er nach Deutschland zurück, promovierte 1922 an der Universität Jena in Jura über "Grundsätzliches über die Betriebsorganisation", eröffnete eine Anwaltskanzlei und trat 1925 der NSDAP bei. Er vertrat in der Weimarer Republik straffällig gewordene Nationalsozialisten als Verteidiger. In dieser Zeit war er zudem Abgeordneter im preußischen Landtag, später auch Mitglied des Reichstags.

Im Jahre 1927 charakterisiert ein Gauleiter der Kasseler NSDAP Freisler wie folgt:

"Rhetorisch ist er unseren besten Rednern gewachsen, wenn nicht überlegen. Besonders auf die große Masse hat er Einfluß, von denkenden Menschen wird er innerlich meist abgelehnt. Parteigenosse Freisler ist nur als Redner verwendbar. Für jeden Führerposten ist er ungeeignet, da er unzuverlässig ist und zu sehr von Stimmungen abhängig."

1933 und 1934 war er Staatssekretär im preußischen Justizministerium, von 1934 bis 1942 im Reichsjustizministerium, welches er bei der Wannseekonferenz vertrat. Seine souveräne Beherrschung der Gesetzestexte, geistige Brillianz und überwältigende Wortgewalt mischten sich mit Linientreue und menschenverachtender Ideologie, so dass er zum gefürchtetsten Richter und so zur Personifizierung der "Blutjustiz" der Nazis wurde. Dass er trotz seiner unbestrittenen juristischen Kompetenz nicht noch höher aufsteigen konnte, ist Uwe Wesel zufolge zwei Hinderungsgründen zuzuschreiben:

Am 20. August 1942 wurde Freisler von Adolf Hitler als Nachfolger Otto Thieracks, der zum Reichsjustizminister befördert wurde, zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt, dem Gericht für politische Verbrechen. Erweiterte Kompetenzen des Gerichtes (Wirtschaftskriminalität, Wehrmachtsschädigung etc.) ermöglichten Freisler ein umfassenderes Wirken. Unter ihm stieg die Anzahl der Todesurteile stark an, ungefähr 90 Prozent aller Verfahren endeten mit einer oft bereits vor Prozessbeginn feststehenden Todesstrafe oder mit lebenslanger Haftstrafe. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5000 Todesurteile gefällt, davon etwa 2600 durch den von Freisler geführten Ersten Senat des Gerichts. Damit ist allein Freisler in den drei Jahren seines Wirkens am Volksgerichtshof für ebensoviele Todesurteile verantwortlich wie alle anderen Senate des Gerichts zusammengenommen in der gesamten Zeit des Bestehens des Gerichts von 1934 bis 1945.

Freisler war Richter und Ankläger in einer Person. Er war bekannt dafür, dass er die Angeklagten erniedrigte und laut anbrüllte. Einige der Prozesse ließ er filmen. Freisler leitete u. a. die Schauprozesse gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose und gegen Mitglieder des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944.

Beispielhaft sei die Befragung von Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld zitiert:

Schwerin: "Herr Präsident, was ich an politischen Erfahrungen persönlich gemacht habe, hat für mich mancherlei Schwierigkeiten in der Folge gehabt, weil ich ja sehr lange für das Deutschtum in Polen gearbeitet habe und aus dieser Zeit heraus ein vielfaches Hin und Her in der Einstellung gegenüber den Polen praktisch erlebt habe. Das ist eine ..."
Freisler: "Ein Hin und Her, das Sie dem Nationalsozialismus zur Last legen?"
Schwerin: "Ich dachte an die vielen Morde ..."
Freisler (schreiend): "Morde?"
Schwerin: "Die im In- und Ausland ..."
Freisler: "Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie nicht unter Ihrer Gemeinheit! Ja oder nein? Zerbrechen Sie darunter?"
Schwerin: "Herr Präsident!"
Freisler: "Ja oder nein? Eine klare Antwort!"
Schwerin: "Nein."
Freisler: "Sie können auch gar nicht mehr zerbrechen, Sie sind ja nur noch ein Häuflein Elend, das vor sich selber keine Achtung mehr hat."

Schwerin wurde wie die übrigen Attentäter zum Tode verurteilt. Den Angeklagten wurden Hosenträger, Gürtel und Krawatte weggenommen, um sie lächerlich zu machen. Weil Freisler während des Prozesses so laut schrie, hatten die Techniker, die den Prozess filmten, große Probleme, die Worte der Angeklagten überhaupt hörbar zu machen.

Freisler führte den Vorsitz des 1. Senats des Volksgerichtshofs. Soweit er die Verhandlung leitete, bestimmte er sich jeweils selbst als Berichterstatter. Damit war er auch für die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe zuständig, die er in seiner ihm ganz eigenen Art, nämlich nach seinen Vorstellungen eines "nationalsozialistischen Strafrechts" verfasste. Urteilsberatungen leitete er zuweilen mit Bemerkungen wie "der Kopf muss ab" oder "die Rübe muss runter" ein.

Freisler wurde am 3. Februar 1945 bei einem alliierten Bombenangriff auf Berlin von einem Balken des Gerichtsgebäudes oder Wandteilen erschlagen. Anderen Quellen zufolge ist er durch einen Bombensplitter verwundet worden und verblutet — entweder, weil er nicht rechtzeitig den Luftschutzkeller erreichte, oder weil er den Luftalarm ignorierte und im Archiv Akten einsehen wollte.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Personendaten
Freisler, Roland
Richter und Präsident des Volksgerichtshofes
30. Oktober 1893
Celle
3. Februar 1945
Berlin

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See also: Roland Freisler, 1893, 1915, 1920, 1922, 1925, 1927, 1933, 1934