Römisches Bürgerrecht
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Das Römische Bürgerrecht beinhaltet das aktive und passive Wahlrecht der freien Männer im antiken Rom für die Volksversammlung. Es war mit einer Verpflichtung zum Kriegsdienst verbunden und erlaubte das Tragen der Toga.
Im römischen Reich gab es verschiedene Möglichkeiten an, mit Besiegten umzugehen:
1. Inkorporierung in das römische Staatswesen (Integration, das aktives und passives Wahlrecht, sowie Kriegsdienstpflicht beinhaltet)
2. Einverleibung der Gebiete (Vertreibung und Versklavung der Bevölkerung)
3. Civitates sine suffragio = Status von 'Halbbürgern' (kein Stimmrecht, aber Kriegsdienstpflicht; als Gegenleistung: Beteiligung an der Beute)
4. Vertraglich geregelte Verhältnisse (meist theoretische Gleichrangigkeit mit Rom, aber tatsächliche Dominanz Roms)
Im Zuge der Besiedlung der Kolonien wurde ein neues Bürgerrecht erschaffen "Latinisches Bürgerrecht"
An der Frage des Bürgerrechts für Bundesgenossen entzündete sich später der Bundesgenossenkrieg (91 v. Chr. - 88 v. Chr.), der durch das Gesetz "Lex Plautia Papiria" beendet wurde, das allen Bewohnern Italiens südlich des Po mit Ausnahme von Frauen und Sklaven das römische Bürgerrecht zugänglich machte.
