Rotationsprinzip

Das Rotationsprinzip wurde z.B. in Deutschland vor allem von der Partei Die Grünen seit den erstmaligen Erfolgen bei Kommunalwahlen 1978 angewendet, obwohl die Grundidee im wesentlichen auf die Französische Revolution oder die Räterepublik zurückgeht. Nach diesem Verfahren werden alle Parteiämter in turnusmäßigen Abständen neu besetzt, um einer Ämterhäufung und etwaigem Machtmissbrauch entgegen zu wirken. Ein weiterer Grund für die Grünen war die Bildung von Berufspolitikern zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Für jeden Abgeordneten wurde zum Beispiel ein Nachrücker bestimmt, der in der Mitte der Legislaturperiode den Abgeordneten ablösen sollte. Vor dieser Ablösung sollte der Nachrücker in der Fraktion gleichberechtigtes und voll stimmberechtigtes Mitglied sein und nach der Ablösung sollte der ehemalige Abgeordnete an diese Stelle treten.

Schon beim ersten größeren Versuch zeigte das Prinzip seine Schwachstellen. Deutlich sichtbar wurde sie nach dem ersten Einzug der Grünen in den deutschen Bundestag in dessen 10.Legislaturperiode:

Unter den Abgeordneten der ersten Hälfte wurde der Begriff "Nachrücker" zum Schimpfwort. Zwei Abgeordnete, Petra Kelly und Gert Bastian, rotierten, entgegen den Beschlüssen der Partei, gar nicht. Andere Abgeordnete fanden "gute Gründe" erst später ihren Posten zu räumen. Zusätzlich erschwerend kam dazu, dass auf die vorderen Listenplätze oft die prominentesten, redegewandtesten und durchsetzungsfähigsten Kandidaten gewählt waren, während weiter hinten auf den Listen sich die unbekannteren, und mehr durch Basisarbeit innerhalb der Grünen bekannt gewordenen, Kandidaten befanden. Die Nachrückerin Uschi Eid z.B. weigerten sich in den ersten beiden Jahren vor Ort in der Bundestagsgruppe mitzuarbeiten und viele ehemalige Abgeordnete verließen die Gruppe nachdem sie ihr Mandat zurück gegeben hatten. Die Diskriminierung der Nachrücker, die halbherzige Befolgung der Beschlüsse von grünen Parteitagen und die Fokussierung der Öffentlichkeit auf einige wenige Prominente sorgte mit dafür, dass das Modell Bundestagsgruppe und das Rotationsprinzip scheiterten.

Prinzip

Das basisdemokratische Prinzip sollte auch gemäß dem Bundesprogramm von 1980 stets auf alle Bundestags- und Landtagsmandate ausgeweitet werden. Dieser Rücktritt nach zwei Jahren, sodass die auf der Landesliste nächstplatzierten nachrücken konnten, war verfassungsrechtlich umstritten, da das Grundgesetz eine um zwei Jahre längere Amtsperiode festschrieb, die nur durch zwingende Gründe zu verkürzen sei.

Praxis

Selbst bei den führenden Politikern der Partei war das Prinzip, sobald sie persönlich im jeweiligen Parlament saßen, diskutierbar: Zum einen, weil sie nachvollziehbar argumentierten, dass man mühevoll erworbenene politische Praxis und öffentliches Ansehen dann erst wieder neu aufbauen müsse, zum anderen, da sie von der politischen Macht nicht loslassen wollten. Besonders in den frühen Jahren der Partei beugten sich arrivierte Politikerinnen wie Petra Kelly, Jutta Ditfurth und Joschka Fischer nur unter Vorbehalt dieser Regelung. Seit Anfang der 1990er-Jahre, als die Bundestagsmandate verstärkt in Gefahr gerieten und nur in Verbindung mit dem Bündnis 90 zu halten waren, ist man auf Bundesebene relativ unauffällig von diesem Verfahren abgerückt.

In linksradikalen Zusammenhaengen, vor allem bei Antifas und Autonomen, findet das Rotationsprinzip bis heute Anwendung, z. B. wenn es um das Aussenden von Delegierten zu ueberregionalen Treffen geht. Im allgemeinen wird mit dieser Praxis das imperatives Mandat verbunden.

Allgemeiner Sprachgebrauch

Im allgemeinem Sprachgebrauch bezeichnet man damit jeden regelmäßigen Wechsel eines Versammlungsortes, Vereins- oder Parteiamtes.

See also: Rotationsprinzip, 1978, 1980, 1990er, Antifa, Autonome, Basisdemokratie, Bundesebene (Deutschland), Bundestag, Bundestagsgruppe