Rücklage

Rücklagen sind Bestandteil des Eigenkapitals und treten bei Kapitalgesellschaften mit konstantem Eigenkapital oder bei gemeinnützigen Vereinen auf.

Man kann unterschiedliche Formen der Rücklagen unterscheiden:

Für Aktiengesellschaften in Deutschland schreibt §150 AktG vor, dass 10% des Grundkapitals als Rücklage gebildet werden muß. Wenn die Grenze nicht erreicht ist müssen jährlich mindestens 5% des Jahresüberschusses in die Rücklagen eingestellt werden.

Gemeinnützige Vereine dürfen nur sehr geringe freie Rücklagen haben, da ihre Gelder zeitnah verwendet werden sollen.


siehe auch: Rückstellung, Reinvestitionsrücklage, Ansparabschreibung

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Rücklage, Agio, Aktiengesellschaft, Aktiengesetz, Ansparabschreibung, Bewertung, Eigenkapital, Grundkapital, Kapitalgesellschaft