Rückversicherung
Rückversicherung (Reassekuranz) findet statt, wenn die Deckung für ein Einzelrisiko oder ein ganzes Portefeuille ganz oder teilweise unter den ursprünglichen oder neuen Bedingungen von einem Versicherer -auch "Erstversicherer" genannt- (im allg. einer Versicherungsgesellschaft) auf einen anderen Versicherer (meist eine spezielle Rückversicherungsgesellschaft) übertragen (zediert) wird und zwar ohne Auflösung der ursprünglichen Versicherung. Dieser Vertrag wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem Versicherten alleine für Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet. Er kann aber Teilbeträge der zu zahlenden Versicherungssumme auf den Rückversicherer abwälzen, soweit das versicherte Risiko in der Rückversicherung gegeben war. Aus diesen Gründen bezeichnet man die Rückversicherung auch als "die Versicherung der Versicherer".
Rückversicherungen tragen dadurch, dass sie die Last des Risikos auf mehrere Versicherer verteilen, zur größeren Stetigkeit und Sicherheit des Geschäfts bei. Sie erlauben es dem Versicherer, auch für große Risiken (wie Flugzeuge, Industriebetriebe oder auch die Haftpflicht ganzer Konzerne) die Deckung zu übernehmen. Der Versicherte muss also nicht Verträge mit verschiedenen Versicherungsunternehmen abschließen. Viele große Konzerne verfügen über eigene Versicherungsgesellschaften (Captives). Diese haben direkten Zugang zum Rückversicherungsmarkt und können dort Teile ihres Risikoportefeuilles rückversichern lassen. Allgemein unterscheidet man zwischen obligatorischer (vertraglicher) Rückversicherung und fakultativer Rückversicherung (Rückversicherung auf Einzelfallbasis). Bei der obligatorischen Rückversicherung werden ganze Versicherungsbestände eines Erstversicherers rückversichert, die fakultative Rückversicherung beschäftigt sich hingegen mit der Höherdeckung eines einzelnen speziellen Risikos.
Der eigentliche Rückversicherungsvertrag kann z.B. eine quotale Risikoteilung oder die Abnahme eines Risikos durch den Rückversicherer ab einer bestimmten Schadenshöhe vorsehen. Hier gibt es vielfältige Vertragsformen; die wichtigsten sind die Quotenrückversicherung sowie die Rückversicherung auf Basis eines sog. Schadenexzedenten.
Rückversicherungen sind auf dem Gebiet der Seetransport-Assekuranz schon im 17. Jahrhundert in England nachzuweisen. Später wurden sie auf viele andere Zweige des Versicherungswesens angewendet.
Heute sind sie nicht nur für die immer größeren Schadensersatzzahlungen nach Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Wirbelstürmen von Bedeutung. Auch menschgemachte Katastrophen führen zu immer höheren Schadensummen, da die Konzentration an Werten und Versicherungsdeckungen immer stärker zunimmt. Seit den WTC-Anschlägen hält dieses Ereignis mit ca. 40 Mrd US-Dollar versicherten Schäden den Rekord als kostspieligstes Einzelereignis aller Zeiten. Erkrankungen durch Asbestexposition werden über die Jahre ebenfalls versicherte Schäden in mindestens dieser Grössenordnung verursachen.
Rückversicherungsgesellschaften gehören heute zu den größten Versicherungsgesellschaften überhaupt, die Münchener Rück ist die weltweit größte Rückversicherungsgesellschaft. Swiss Re ist der größte Lebensrückversicherer. Der Weltmarkt ist in den letzten 10 Jahren zu einem Oligopol geworden.
z.T. aus: Meyers Konversationslexikon, 4. Auflage 1888/89
Weitere Ausprägungen der Rückversicherung sind die fakultative und die obligatorische Rückversicherung.
Anmerkung: Die von Rückversicherungen gezeichneten Verträge sind nicht zu verwechseln mit dem Rückversicherungsvertrag, einem Geheimabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Russland.
