Sachsen-Coburg und Gotha

Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha war ein in Personalunion vereinigtes Doppelherzogtum, bestehend aus den sog. ernestinischen Herzogtümern Coburg und Gotha.

Daten im Jahr 1910
Herzogtum: Sachsen-Coburg Sachsen-Gotha
Landeshauptstadt: Coburg Gotha
Fläche: 562 km² 1415 km²
Einwohner: 74.818 182.359
Bevölkerungsdichte: 133 Einwohner/km² 129 Einwohner/km²
Stimmen im Bundesrat: 1
Kfz-Kennzeichen: CG CG
Karte
thumb|300px|Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Herzogtum entstand 1826 gemäß einem Schiedsspruch König Friedrich August II. von Sachsen zur umfassenden Neugliederung der Ernestinischen Herzogtümer. Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg tauschte der Herzog von Sachsen-Hildburghausen sein Herzogtum mit Sachsen-Altenburg. Die Linie Sachsen-Meiningen bekam Sachsen-Hildburghausen und von Sachsen-Coburg-Saalfeld den Saalfelder Landesteil sowie das Amt Themar. Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld erhielt dafür das Herzogtum Sachsen-Gotha und von Sachsen-Hildburghausen die Ämter Königsberg und Sonnefeld.

Zum Herzogtum Coburg gehörte außerdem seit 1816 das Fürstentum Lichtenberg an der Nahe, welches der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld Ernst III. nach dem Wiener Kongress als Entschädigung für die den Verbündeten beim Kampf gegen Frankreich geleistete Hilfe zugesprochen bekam. Aufgrund der großen Entfernung zu Coburg und der Unruhen infolge des Hambacher Festes verkaufte der Herzog das Fürstentum 1834 an Preußen.

Das neu entstandene Herzogtum Sachsen-Coburg Gotha war ein Doppelherzogtum, das von einer Dynastie in Personalunion regiert wurde, aber nur eine Stimme im Bundesrat hatte. Die Errichtung eines Einheitsstaates war 1826 versäumt worden. Spätere Versuche zur Verschmelzung der Herzogtümer scheiterten 1867, weil der Gothaer Landtag nicht die hohen Coburger Landesschulden übernehmen wollte, und 1872, als die Vereinigungsfrage mit der Domänenfrage verbunden werden sollte.

Es gab mit Gotha und Coburg zwei Residenzstädte. Deshalb zog der gesamte herzogliche Hof mit dem Hoftheater zweimal jährlich um: von Coburg nach Gotha und zurück. Für das Hoftheater existierten daher zwei nahezu identische Spielstätten, welche zeitgleich 1840 in Gotha (im 2. Weltkrieg zerstört) und Coburg (heute Landestheater Coburg) errichtet wurden. Neben der Residenzschlössern Friedenstein in Gotha sowie Ehrenburg in Coburg benutzte die herzogliche Familie noch das Schloss Reinhardsbrunn bei Gotha sowie die Schlösser Callenberg und Rosenau bei Coburg.

Es bestand für jedes Herzogtum ein eigener Landtag (11 Mitglieder in Coburg und 17 Mitglieder in Gotha), die durch Zusammentritt einen gemeinschaftlichen Landtag bilden konnten. Für die beiden Herzogtümer gab es zwar ein Staatsministerium in Gotha, dieses hatte aber zwei nahezu unabhängige Ministerialabteilungen in Coburg und Gotha. Der Staatsminister leitete die Gothaer Ministerialabteilung und war verantwortlich für die gemeinsamen Staatsangelegenheiten sowie die Wirtschafts- und Gewerbepolitik, das Justizwesen und die Durchführung der Reichsgesetze. In Coburger Landesangelegenheiten, wie beispielsweise das Kommunalwesen, die Polizeiaufgaben, Kirche und Schule sowie Vermögensverwaltung und Finanzen, aber auch bis 1891 in Hofangelegenheiten konnte er nicht eingreifen. Die Finanzen beider Herzogtümer blieben grundsätzlich getrennt. Über einen gemeinschaftlichen Etat wurden vor allem die finanziellen Beziehungen zum Reich abgewickelt und die gemeinschaftlichen Aufgaben bestritten. Zuschüsse aus beiden Landesetats erfolgten im Verhältnis 7:3 zwischen Gotha und Coburg.

Nur das Herzogtum Gotha gehörte neben den Herzogtümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und vor allem dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach zu den Erhalterstaaten der Universität Jena. Es hatte auch ein eigenes Landgericht, während das für das Herzogtum Coburg zuständige in Meiningen war.

Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha erhielt 1852 ein Staatsgrundgesetz, welches wesentliche Teile der Grundrechte aus der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung übernommen hatte. Es trat 1834 dem Deutschen Zollverein, 1866 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. Im Bundesrat in Berlin, wo es auch als Doppelherzogtum nur eine Stimme hatte, unterhielt es seinen eigenen Bevollmächtigten und ließ sich erst ab 1913, wie die meisten anderen thüringischen Staaten, durch das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vertreten.

Das Doppelherzogtum zerfiel mit dem Ende der Monarchie und der Personalunion 1918 in die Freistaaten Gotha und Coburg. Nach einer Volksabstimmung 1919 wurde der Freistaat Coburg 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigt und am 1. Mai desselben Jahres ging der Freistaat Gotha im neuen Land Thüringen auf.

Weitere Daten

thumb|Herzogtum Sachsen-Gotha

Herzogtum Gotha

Volkenroda, Körner, Klein-Keula, Menteroda, Hohenbergen, Pöthen, Obermehlen
Nazza, Ebenshausen, Frankenroda, Hallungen
Neukirchen, Lauterbach
Werningshausen
Neuroda, Trassdorf, Kettmannshausen

thumb|Herzogtum Sachsen-Coburg

Herzogtum Coburg

thumb|Herzogtum Sachsen-Coburg Exklave Königsberg

thumb|Fürstentum Lichtenberg Außerdem bis 1834 das Fürstentum Lichtenberg

Regierende Herzöge

Siehe auch: Haus Sachsen-Coburg und Gotha

Weblinks


See also: Sachsen-Coburg und Gotha, 1. Mai, 1816, 1826, 1834, 1840, 1844, 1852