Sachverhalt
Unter Sachverhalt versteht man im allgemeinen das Zukommen einer Eigenschaft zu (einzelnen oder Klassen von) Dingen oder Individuen oder das Bestehen einer Beziehung zwischen zwei oder mehreren Sachen. Diese können auch abstrakt sein. Ein verwandter Begriff ist Tatsache, wobei zwischen diesen beiden mitunter unterschieden wird.
Ein Sachverhalt ist z. B., dass die Erde ein Planet ist, ein anderer, dass sie sich um die Sonne bewegt.
Rechtswissenschaft
In der Rechtswissenschaft ist ein Sachverhalt die kompakte und abgeschlossene Beschreibung eines Ereignisses oder eines Geschehens, das durch ein Gutachten oder in einem Verfahren auf seine Folgen hin zu untersuchen ist.
In der Rechtswissenschaft wird der Sachverhalt als Ausgangspunkt aller gesammelten Fakten eines rechtlichen Problems gesehen, dessen Lösung in ein Gutachten oder Urteil mündet. Dabei ist der Bearbeiter des Sachverhalts gehalten, keine Fakten hinzuzufügen oder unberücksichtigt zu lassen, wenn diese wesentlich sind. Der von Jurastudenten häufig gemachte Fehler, Fakten hinzuzufügen, die sich nicht aus dem Sachverhalt ergeben, wird "Sachverhaltsquetsche" genannt.
Die grundlegende Fragestellung zu einem Sachverhalt bezeichnet man auch als Kardinalfrage.
Siehe auch: Evidenzverhalten
Philosophie
Der Begriff Sachverhalt wird in entsprechenden philosophischen Systemen verwendet, um etwas zu beschreiben, das außerhalb des menschlichen Bewusstseins (objektiv) existiert. Den (äußeren) Sachverhalten entsprechen dann im menschlichen Denken die Aussagen. Diese Beziehung zwischen Sachverhalt, Aussage und Aussagesatz ermöglicht eine Definition des Begriffs der synonymen Aussagensätze: Aussagesätze sind dann synonym, wenn sie den gleichen Sachverhalt beschreiben. Danach lässt sich die Aussage, als das logische Abbild des Sachverhaltes, folgendermaßen definieren:
Die Aussage ist die Abstraktionsklasse synonymer Aussagesätze, d. h. jener Sätze, die den gleichen Sachverhalt beschreiben.
Einer Theorie zufolge haben Aussagen nur dann einen Sinn, wenn sie sich auf einen Sachverhalt beziehen, der unabhängig von dieser Aussage ist. So können einige Antinomien vermieden werden. Diese strenge Unterscheidung von Aussagesatz bzw. Aussage einerseits und Sachverhalt, auf den sich die Aussage bezieht, andererseits, wird in der modernen Logik mittels der systematisch durchgeführten Unterscheidung von Objektsprache und Metasprache vollzogen.
