Kindertaufe

Mit Kindertaufe wird die Taufe Unmündiger bezeichnet. Sie ist in den Volkskirchen und in einigen Freikirchen (zum Beispiel bei den Methodisten) die Regel, wird jedoch in anderen sogenannten taufgesinnten Kirchengemeinschaften strikt abgelehnt (siehe auch Erwachsenentaufe, Gläubigentaufe).

Inhaltsverzeichnis

Begründung der Kindertaufe

Die Praxis der Kindertaufe war schon früh umstritten. Schon Tertullian (160-230 n. Chr.) kritisiert die damals übliche Praxis. Von ihren Vertretern wird sie auf folgende Weise verteidigt:

Neutestamentliche Bibelstellen, die zur Begründung der Kindertaufe herangezogen werden

Kritiker der Kindertaufe bringen gegen die angeführten Belegstellen folgende Einwände: Keine der genannten Bibelstellen berichtet ausdrücklich von einer Kindertaufe. Jesus segnet die Kinder, tauft sie aber nicht. Er spricht sogar den ungetauften Kindern das Reich der Himmel zu. - Wenn die Kinder gläubiger Eltern ohnehin geheiligt sind, warum sollten sie dann getauft werden? - Bei den "Haus"- beziehungsweise Familientaufen wird nicht berichtet, dass unter den Täuflingen Säuglinge oder Kleinkinder gewesen sind. Eine genauere Betrachtung der genannten Textstellen lässt aber darauf schließen, dass neben den mündigen Erwachsenen auch Unmündige (Sklaven, Knechte und Kinder) gewesen sind. Dem Autor der Apostelgeschichte ist das selbständige Taufbegehren offensichtlich wichtig gewesen, sonst hätte er nicht so eindeutig die Reihenfolge Glaube, dann Taufe beschrieben. Interessant ist in diesem Zusammenhang der späte (!) Einschub in Apostelgeschichte 8,37; auf die Frage des äthiopischen Kämmerers, ob er getauft werden könne, antwortet Philippus: "Wenn du von ganzem Herzen glaubst, so kann es geschehen!" Der Kämmerer bekennt: "Ich glaube dass Jesus Christus der Sohn Gottes ist!" und wird auf dieses Bekenntnis hin getauft.

Vertreter der Kindertaufe halten demgegenüber daran fest, dass die genauere Betrachtung der genannten Textstellen darauf schließen lasse, dass neben den mündigen Erwachsenen auch Unmündige (Sklaven, Knechte und Kinder) getauft wurden. Dass gerade in dieser wichtigen Frage die Erwähnung des eigenen Taufbegehrens fehlt, lasse stutzig werden. Die Apostelgeschichte scheine gerade nicht der Meinung gewesen zu sein, dass das selbständige Taufbegehren wichtig gewesen sei, sonst hätte sie nicht formuliert: "Glaube an den Herrn Jesus Christus, so wirst Du und dein Haus (!) selig..."

Dogmatische Begründung der Kindertaufe

Viele Theologen sehen den neutestamentlichen Befund für eine Begründung als dürftig an: "Kennt das Neue Testament die Kindertaufe? Es ist eindeutig zu sagen: Berichte über den Vollzug der Taufe berichten davon nichts."(Evangelische Kirche im Rheinland (Herausgeberin): Kindertaufe - Pflicht oder Verpflichtung?, S. 19)

Die Mehrzahl dieser Theologen halten die Kindertaufe dennoch für evangeliumsgemäß, da sie - besser als die Erwachsenentaufe - die Gnade Gottes veranschauliche: "Die Predigt des Wortes, die Predigt auch der Taufe und die Predigt des Kinderevangeliums (Matthäus 19,13-15; Einfügung des Verfassers) stimmen überein: das Heil Gottes ist an keine Vorleistung des Menschen geknüpft." (aaO, S. 18). Kritiker der Kindertaufe stimmen dieser Behauptung zu - und lehnen gerade deshalb die Kindertaufe als Bedingung des Heilsempfangs ab.

Die Kindertaufe wird von manchen ihrer Vertreter außerdem als "Angebot des Heils" betrachtet, dem "die Antwort des Glaubens" (zum Beispiel bei der Firmung oder Konfirmation) folgen muss.

Vor allem in der reformierten Theologie wird die Taufe als Bundeszeichen des neuen Bundes betrachtet - analog zur Beschneidung, dem Bundeszeichen des Alten Bundes. Da letztere auch an (allerdings nur männlichen!) Kindern vollzogen wurde, hat die Taufe unmündiger Kinder - so die Argumentation - ebenfalls ihre Berechtigung.

Geschichte der Kindertaufe

Alte Kirche

Der Taufe in der frühen Kirche ging meist ein Katechumenat voraus, in dem die Taufbewerber auf ihre Taufe vorbereitet wurden. Eindeutige Dokumente für die Praxis der Kindertaufe stammen aus dem 3. Jahrhundert:

Kirchenhistoriker begründen diese Entwicklung mit dem Aufkommen der Lehre von der Erbsünde, "die durch die Taufe abgewaschen werden muss". War man bis dahin noch der Überzeugung, Kinder - insbesondere solche aus christlichem Elternhaus (siehe 1. Korinther 7,14) - seien in einem sündlosen Zustand, so schloss man jetzt aus Römer 5, dass alle Menschen - Kinder und Erwachsene - von Natur aus im Zustand der Sünde seien. Die Taufe - und hier entwickelte sie sich zum Sakrament - sei das Mittel, das diesen Zustand behebt. Ohne Taufe gäbe es demzufolge keine Hoffnung auf ewiges Leben.

Der bedeutsamste Meilenstein auf dem Weg zur allgemeinen Praxis der Kindertaufe war der theologische Disput zwischen Augustinus und Pelagius. In diesem Streit um die Sünde des Menschen und die Gnade Gottes ging es insbesondere um die Erbsünde und die Heilsnotwendigkeit der Säuglingstaufe. Die Kirche entschied sich nach einigem Schwanken für die augustinische Position und ordnete Anfang des 5. Jahrhunderts die Taufe von Kindern christlicher Eltern sofort nach der Geburt an, "um sie der Gefahr der Verdammnis zu entreißen, die ihnen droht, falls sie ungetauft sterben ...".

Allerdings lässt sich dadurch nicht erklären, wieso die Kindertaufe auch in den nichtlateinischen Ostkirchen durchgängige Praxis wurde, denn dort wurde Augustinus (der nur lateinisch schrieb) kaum wahrgenommen, und die Erbsündenlehre fand dort eine ganz andere Ausprägung.

Dass die Kindertaufe zunehmend die Regel wurde, hatte einen weiteren Grund: Im 4. Jahrhundert erfolgte öffentliche Anerkennung der christlichen Gemeinde im römischen Reich. 311 (312?) erließ Kaiser Konstantin die Mailänder Konstitution, in der das Christentum als "religio licita" bezeichnet wurde. Der Entwicklung zur Volkskirche war damit die Tür geöffnet worden. Durch das Reichsdekret des Kaisers Theodosius wurde schließlich die christliche Kirche im Jahre 380 Staatsreligion. Die Kirchenzugehörigkeit aller Bürger wurde seitens des Staates angeordnet.

Reformationszeit

Erst in der Reformationszeit wurde die Berechtigung der Kindertaufe wieder deutlich in Frage gestellt - nicht allein durch die Täufer, die sie radikal ablehnten. Selbst Martin Luther scheint anfänglich ein Gegner der Kindertaufe gewesen zu sein. In einer Predigt zu Matthäus 8,1ff sagte er unter anderem:

Luther kommt aber dann zu der Auffassung, dass auch Säuglinge Glauben hätten, ja ihnen der Glaube durch die Taufe "eingeflößt" würde und sprach sich - in der Auseinandersetzung mit den Täufern - immer schärfer für die Praxis der Kindertaufe aus. In der Weimarer Gesamtausgabe der Werke Luthers findet sich folgendes Luther-Zitat (30/II, S. 596):

Zwingli hielt die Taufe nur für ein Symbol. Auch er stand anfänglich der Gläubigentaufe positiv gegenüber, favorisierte die Kindertaufe aber später aufgrund seiner Auseinandersetzung mit der Täuferbewegung. Johannes Calvin hingegen befürwortete von Anfang an die Beibehaltung der Kindertaufe.

Schließlich werden in der von Melanchthon verfaßten Confessio Augustana, dem Glaubensbekenntnis der Lutherischen Kirche die sogenannten Wiedertäufer mit ihrer Ablehnung der Kindertaufe fünfmal verdammt (CA, Artikel 5, 9, 12, 16 und 17).

Gegenwart

In der Gegenwart ist die volkskirchliche Praxis der Kindertaufe innerhalb der Kirchen neu diskutiert worden. Ausgangspunkt dieser Diskussion war die 1967 erschienene Schrift Karl Barths "Die Taufe als Begründung des christlichen Lebens". Barth unterscheidet in dieser Schrift zwischen "Wassertaufe" und "Taufe durch den Heiligen Geist". Die Wassertaufe sei Menschenwerk, die Taufe mit dem Heiligen Geist sei Gottes Werk. Beides müsse deutlich voneinander unterschieden werden. Während sich in der "Geistestaufe" Gott dem Menschen zuwende, wende sich in der Wassertaufe der Mensch Gott zu. Aus diesem Grund plädierte Barth für die Erwachsenentaufe als die menschliche "Antwort des Glaubens".

Auch die geistlichen Bewegungen der 1970er und 1980er Jahre (Jesus People, Charismatische Bewegung und andere) haben in vielen Kirchen die Taufdebatte neu entfacht. Menschen - darunter auch Mitglieder von Volkskirchen - ließen sich nach sogenannten "Bekehrungserlebnissen" erneut taufen. Dies hat in den Volkskirchen u.a. dazu geführt, die empfangene Kindertaufe bei ihren Mitgliedern durch Taufgedächtnisgottesdienste und Tauferneuerungsfeiern erlebbar zu machen und dem Begehren einer sogenannten Wiedertaufe entgegen zu treten.

Kindertaufe und Namensgebung

Die Praxis der Säuglingstaufe hat zu einem tiefgreifenden Missverständnis geführt, was die Beziehung von Taufe und Namensgebung angeht. Dieses Missverständnis drückt sich unter anderem in folgenden Wörtern aus aus: Schiffstaufe und sich umtaufen lassen (sinnbildlich für: einen Namenswechsel vornehmen). Die neutestamentliche Taufe hat ursprünglich mit einer Namensgebung des Täuflings nichts zu tun. Täuflinge wurden und werden auf den Namen des dreieinigen Gottes beziehungsweise auf den Namen Jesus getauft, nicht auf ihren eigenen. Die Säuglingstaufe hat diesem Missverständnis Vorschub geleistet, da sie an Neugeborenen vollzogen wird und somit Namensgebung und Taufe in einem engen zeitlichen Rahmen zusammen bringt. Zwar war es in der frühen Kirche (nicht allerdings zur zeit des Neuen Testaments) hin und wieder üblich, dass mündig Getaufte ihren alten heidnischen Namen ablegten und sich einen neuen - meist biblischen - Namen zulegten. Dieser Usus spiegelt noch in in der Sitte, anlässlich der Firmung einen zusätzlichen Firmnamen anzunehmen.

Literatur

Siehe auch

Weblinks

See also: Kindertaufe, 1. Korintherbrief, 1967, 1970er, 1980er, 3. Jahrhundert, 311, 312