Schadenexzedentenrückversicherung

Die Schadenexzedentenrückversicherung gehört in den Bereich der sog. nichtproportionalen Rückversicherung. Während bei der proportionalen Rückversicherung (Quoten- und Summenexzedent) stets ein quotenmäßiger Anteil rückversichert wird, orientiert sich bei einem nichtproportionalen Schadenexzedenten die Rückversicherung an der Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens. Vereinfacht gesagt wird beim Schadenexzedenten eine Art Schadensgrenze (Priorität) sowie die Höhe der im Leistungsfall vom Rückversicherer zu tragenden Entschädigung (Haftstrecke) vereinbart. Für diesen Rückversicherungsschutz muss das Versicherungsunternehmen eine fest vereinbarte Rückversicherungsprämie zahlen.

Beispiel: ein Versicherungsunternehmen möchte einen Schadenexzedenten für Schäden, die einen Betrag von 50.000 EUR übersteigen. Die Höhe der Entschädigung des Rückversicherers je Schadenfall (Haftstrecke) wird mit 250.000 EUR vereinbart. Es ereignen sich drei Schäden i.H.v. 20.000 EUR, 100.000 EUR und 350.000 EUR.

1. 20.000 EUR: Da dieser Schaden unterhalb der Priorität von 50.000 EUR liegt, ist er vollständig vom Erstversicherer zu tragen.

2. 100.000 EUR: Erstversicherer: 50.000 EUR (Priorität), Rückversicherer: 50.000 EUR

3. 350.000 EUR: Erstversicherer: 100.000 EUR (Priorität und den dann die Haftstrecke übersteigenden Teil), Rückversicherer: 250.000 EUR (Haftstrecke)

See also: Schadenexzedentenrückversicherung, Rückversicherung, Summenexzedent, Proportionalen Rückversicherung