Schatz

Nach deutschem Recht ist ein Schatz eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (§ 984 BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum, siehe Fund.

Umgangssprachlich versteht man unter einem Schatz aber auch die Ansammlung großer Vermögenswerte in Form von Schmuck und Münzen, die nicht verborgen liegt, z.B. einen Kronschatz.

Inhaltsverzeichnis

Berühmte Schätze

Sagenhafte Schätze - Fiktion - Literatur - Filme

Sonstiges

Siehe: Schatzkarte, Thesaurus (Wortschatz), Kämmerer, Schatzamt, Schatzkammer, Leprechaun, Märchen, Freibeuterei

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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Links

See also: Schatz, 1993, Bernsteinzimmer, Bürgerliches Gesetzbuch, Common law, Der Herr der Ringe, Der Ring des Nibelungen, Der Schatz der Azteken, Der Schatz der Sierra Madre