Schatz
Nach deutschem Recht ist ein Schatz eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (§ 984 BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum, siehe Fund.
Umgangssprachlich versteht man unter einem Schatz aber auch die Ansammlung großer Vermögenswerte in Form von Schmuck und Münzen, die nicht verborgen liegt, z.B. einen Kronschatz.
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Berühmte Schätze
- Eberswalder Goldschatz
- Burenschatz
- Schatz der Inka
- Englischer Kronschatz
- Bernsteinzimmer
- Schatz des Captain Bellamy
- Schatz des Captain Kidd
- Schatz der Matabele
- Goldsee in der Sierra Nevada
- Goldader des Harold Lasseter
- Schatz des Priamos
- Gotenschatz
- Schatz von Visby
- Schatz von Rennes-le-Château
- Wrack der HMS Sussex
- Römerschatz, siehe 1993 und Trier
- Goldschatz der Cofitachequi
- Oak Island
Sagenhafte Schätze - Fiktion - Literatur - Filme
- Templerschatz
- Der Schatz im Silbersee
- Heiliger Gral
- Der Ring des Nibelungen
- Der Herr der Ringe
- Eldorado
- Die Schatzinsel
- Der Schatz der Azteken
- Der Schatz der Sierra Madre
- Schatz von Oak Island
- Goldfluss von Oregon
Sonstiges
- Treasure Trove (engl.) Spezialität des common law
Siehe: Schatzkarte, Thesaurus (Wortschatz), Kämmerer, Schatzamt, Schatzkammer, Leprechaun, Märchen, Freibeuterei
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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