Schätzungskarte
In der Schätzungskarte werden die Ergebnisse einer "Bodenschätzung" fortgeführt. Geführt wird die Schätzungskarte im Katasteramt. Sie ist hauptsächlich (in den 1930er Jahren)aus steuertechnischen Gründen entwickelt worden. Die Schätzungskarte beinhaltet sowohl bebaute, als auch unbebaute Flächen.
- Baugebiete (Bauerwartungsland, GFW (Gebäude Freiflächen Wohnen) etc.) erhalten den ortsüblichen (von der Stadt bzw. Gutachterausschuß festgelegten) Verkehrswert.
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Ein amtlich geprüfter Bodenschätzer registriert (meist mit 2 weiteren ehrenamtlichen Schätzern, aus der Landwirtschaft) in Planquadraten über die Flurstücks- bzw. Grundstücksgrenze hinweg die Wertigkeit des Bodens. Bis zu einer Tiefe von 80 cm werden die Bodenhorizonte analysiert (Feuchtigkeit, Umwälzung des Bodens, Verwitterung, Sauerstoffgehalt, Mineralien etc.) Die Wertigkeit wird unterschieden in Grün-, bzw. Ackerland in verschiedenen Klassen mit einer bestimmten Punktzahl. Zugrunde liegt das Bodenschätzungsgesetz von 1935. Die Höchstpunktzahl 100 wurde damals dem Lößboden der Magdeburger Börde vergeben. Abstufungen durch Feuchtigkeit und Nährstoffarmut, Lage etc. sind zu beachten (Ausnahme: Bei bestimmten Anbaukulturen wie z.B. Spargelanbau im niedriger eingestuften Sandboden, wird höher eingestuft).
Besondere Bedeutung erhält die Bodenwertermittlung im Falle der Flurbereinigung (da das Tauschverhältnis aufgrund von Werteinheiten der Bodenwertermittlung basiert).
