Scheinehe
Als Scheinehe wir oft eine Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die rechtliche Regelung einer Lebensgemeinschaft ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, um einem oder beiden PartnerInnen einen Vorteil zu verschaffen. Ehen, mit denen AusländerInnen ein Aufenthaltsstatus im Land des Ehepartners verschafft wird, werden oft so bezeichnet. Allerdings ist der Begriff der Scheinehe sehr ungenau und tendenziös. Eine standesamtlich geschlossene Ehe ist in jeder Hinsicht rechtlich verbindlich (und ist deswegen nicht nur "Schein"). Worin in Abgrenzung zur Scheinehe eine "wirkliche" Ehe bestehen soll ist unklar und kann nicht allgemeingültig definiert werden. Wenn eine Ehe zur Sicherung des Aufenthaltes eines ausländischen Ehepartners gegen Bezahlung eingegangen wird, kann dies unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Ehen, die ohne Bezahlung eingegangen werden, um eineN EhepartnerIn vor einer möglicherweise bedrohlichen Abschiebung zu schützen, werden auch Schutzehen oder Zweckehen genannt.
siehe auch: Ausländer
