Schiffsmaße

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Schiffsmaße

Masse- und Raumangaben

Angaben zu Schiffsgrößen und Schiffsleistungen variieren aufgrund ihrer unterschiedlichen Zweckrichtung und unterschiedlicher nationaler Maßeinheiten.

Verdrängung

Die Verdrängung (auch Deplacement, Wasserverdrängung, „Gewicht“) entspricht der Masse des Schiffes.

Je nach Zuladung (etwa von Ladung oder Treibstoff) und Ausrüstung unterscheidet man Konstruktionsverdrängung, Standardverdrängung und Maximalverdrängung oder Einsatzverdrängung.

Der Begriff Verdrängung leitet sich aus dem Archimedischen Prinzip her und illustriert, dass ein Schiff schwimmt (oder ein Unterseeboot schwebt), wenn die Masse des verdrängten Wassers der Masse des Schiffes entspricht.

Ein 10.000-Tonnen-Schiff verdrängt also 10.000 Tonnen Wasser. Dies entspräche 10.000 m³ Süßwasser von 20 °C und ändert sich in Abhängigkeit von Salzgehalt und Temperatur des Wassers, und damit ändert sich auch der Tiefgang des Schiffes.

Für Handelsschiffe, die ja möglichst viel Ladung aufnehmen sollen, ist eine auf der Wasserverdrängung basierende Größenangabe wenig sinnvoll, da sich der Beladungszustand häufig ändert, somit die Gesamtmasse keine wirtschaftlich relevante Kennzahl darstellt.

Tragfähigkeit

Für Handelsschiffe wird die Tragfähigkeit als Maß für die Zuladefähigkeit angegeben mit der Bezeichnung tdw (tons dead weight). Maßeinheiten sind wahlweise in metrischen Tonnen zu je 1.000 kg "ts" bzw. "tons". Eine ton ist dabei eine englische "long ton" zu 1.016 kg. Durch Hinzuzählen des Eigengewichtes erhält man das Gesamtgewicht.

Bei Containerschiffen wird die Lade- bzw. Stellplatzkapazität in Anzahl der Container angegeben, Maßeinheit ist die TEU abgeleitet von 'twenty foot equivalent unit (english)', damit ist ein Standard-Container von 20 Fuß Länge gemeint. Ein Containerschiff mit 6.000 TEU kann also 6.000 20-Fuß-Container laden.

Im Mittelalter wurde die Tragfähigkeit in Lasten angegeben, die etwa der Tragfähigkeit eines einzelnen Fuhrwerks entsprachen.

Raumgehalt, Tonnage

Geschichte

Die Ermittlung von Schiffsgrößen wurde notwendig, als man begann, Schiffe mit Abgaben zu belasten, um damit Kosten für Häfen, Leuchtfeuer oder das Ausbaggern von Fahrrinnen abzudecken.

Der Ausdruck Tonne entstand zu einer Zeit, als Schiffe nach der Anzahl der „Tonnen“, der Fässer, die sie transportieren konnten, vermessen wurden. Verschiedene Hafenstädte benutzten dabei unterschiedliche Maße, sodass die Angabe des Referenzmaßes, z. B. der von Lübeck definierten „Lübschen Tonne“, notwendig war. Parallel wurden auch Tragfähigkeitsangaben in „Lasten“ verwendet.

In Großbritannien waren bis gegen 1870 tons nach Builder’s Measurement gebräuchlich, errechnet nach der Formel:

tons (bm) = ((L - 3/5B) × B × 1/2B) / 94, wobei L...Länge in Fuß, B...Breite in Fuß.

Die Registertonne ist ein (seit 1969 in Deutschland, in Österreich später) veraltetes Raummaß, also keine Massenangabe. Eine Registertonne entspricht 100 englischen Kubikfuß (ca. 2,83 m³).

Man unterschied von Bruttoregistertonnen BRT (engl. GRT, Gross Registered Tons) von NRT, Net Registered Tons.

BRT umfassten das ganze Schiff, also die Räume:

NRT (Nettoregistertonnen) errechnete sich aus BRT durch Abzüge, nämlich der

Hafengebühren, Kanaldurchfahrtsgebühren oder Lotsengebühren errechneten sich nach den NRT.

Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ)

BRT und NRT wurden ersetzt durch die dimensionslosen Zahlen Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ), wobei sich der Zahlenwert meist kaum änderte (d.h. 300 BRT wurden meist zu BRZ 300).

Nach der BRZ oder NRZ berechnen sich weiterhin die tonnage dues, die Gebühren für Hafennutzung (Hafenabgaben), Kanal- oder Schleusendurchfahrt und Lotsen.

Diese Werte sind im amtlichen Internationalen Schiffsmessbrief (International Tonnage Certificate) erfasst, der bei der Indienststellung eines Schiffes in Deutschland vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ausgestellt wird. In Österreich sind dafür, abhängig von der Schiffsgröße, die Länder oder (ab 24 m) die Oberste Schifffahrtsbehörde des Bundes zuständig.

Bereich Yachtsport: Die EU legt für Yachten den Faktor 0,24 fest. Speziell österreichische Yachten waren vor der Einführung der BRZ benachteiligt, da die sture Vermessung nach BRT rund die doppelte Kanalgebühr bewirken konnte wie für die gleiche Yacht unter deutscher Flagge: Die in deutschen Flaggenzertifikaten eingetragene Tonnage war (sinnvoller Weise) durch eine andere Formel zustandegekommen.

Tiefgang

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Eine Tiefgangsmarke

Der Tiefgang eines Schiffes errechnet sich aus der Seitenhöhe des Rumpfes, vom Decksstrich zum Kiel, minus dem Freibord des Schiffes (des unbenässten Teil des Rumpfes).

Die Freibordmarke, (auch Plimsoll-Marke) befindet sich bei Handelsschiffen auf halber Schiffslänge, in der Höhe des Hauptrahmenspantes, beidseitig am Rumpf des Schiffes. Sie zeigt bei wechselnder Beladung den jeweiligen Freibord des Schiffsrumpfes an.

Ein bestimmter Mindestfreibord ist erforderlich, um dem Schiff im Seegang Reserveauftrieb als Schutz gegen Überflutung des Decks mit eventueller Zerstörung der Luken ausreichenden Stabilitätsumfang zu geben.

In der Höhe dieses Freiborddecks ist an der Bordwand der Decksstrich fixiert, als obere Markierung der Freibordmessung zu der tatsächlichen Wasserlinie, oder zu den entsprechenden Freibordmarken.

Freibord ist der mittschiffs senkrecht nach unten gemessene Abstand von der Oberkante des Deckstrichs bis zur Oberkante der entsprechenden Lademarke, oder bis zur tatsächlichen Wasserlinie.

Die Freibordmarke besteht aus einem Ring von 300 Millimeter (12 Zoll) Außendurchmesser und 25 Millimeter (1 Zoll) Breite; er wird durch einen waagerechten Strich von 450 Millimeter (18 Zoll) und 25 Millimeter (1 Zoll) Breite geschnitten, dessen Oberkante durch den Mittelpunkt des Ringes geht. Der Mittelpunkt des Ringes liegt mittschiffs senkrecht unterhalb der Oberkante des Decksstrichs, wobei der Abstand dem Sommerfreibord entspricht.

Die Lademarken, die das zulässige mindest Freibord kennzeichnen, sind waagerechte Striche von 230 Millimeter (9 Zoll) Länge und 25 Millimeter (1 Zoll) Breite, die von einem 25 Millimeter (1 Zoll) breiten senkrechten Strich, der 540 Millimeter (21 Zoll) VOR dem Mittelpunkt des Ringes der Freibordmarke angebracht ist, im rechten Winkel und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nach vorne abgesetzt sind.

Die Lademarken sind wie folgt gekennzeichnet:

Werden auf Antrag Holzfreiborde erteilt, so werde diese zusätzlich zu den Lademarken angemarkt. Diese Holzlademarken sind wie die gewöhnlichen Lademarken beschaffen, jedoch werden sie 540 Millimeter (21 Zoll) HINTER dem Mittelpunkt des Ringes der Freibordmarke angebracht.

Auf Segelschiffen werden, neben der Freibordmarke, nur Frischwasser- (*F) und die Winter-Nordatlantik-Lademarke (*WNA) angemarkt.

Diese Lademarken berücksichtigen das unterschiedliche spezifische Gewicht von Frischwasser, sowie von Seewasser im Winter und Sommer und in tropischen Gebieten. Die unterschiedlichen Freibordgröße berücksichtigt ferner die Gefahren der See. Verständlicherweise drohen einem Schiff während einer Reise in tropischen Gewässern geringere Gefahren als während einer Fahrt im winterlichen Nordatlantik. Deshalb kann die Freibordhöhe in den Tropen geringer sein als im Winter im Nordatlantik.

Ahmings sind die Tiefgangsmarken, die am Vor- und Hintersteven eines Seeschiffes, bei Binnenschiffen auch in der Mitte des Schiffes angebracht sind. Sie sind üblicherweise auf der einen Schiffsseite in Dezimetern, auf der anderen Seite in englischen Fuß abgesetzt und zeigen den Tiefgang bis Unterkante Kiel an.

Der Name Plimsoll geht zurück auf den englischen Abgeordneten Samuel Plimsoll (1824-98), der gegen eine Reederschaft zu Felde zog, die absichtlich seeuntüchtige Schiffe ausfahren ließ, um bei Schiffbruch die Versicherungssumme zu erhalten. Er mobilisierte die öffentliche Meinung gegen den Widerstand Benjamin Disraelis und die Schiffseigner für eine Gesetzesvorlage gegen seeuntüchtige Schiffe (Unseaworthy Ships Bill). Sie führte 1890 zur Kennzeichnung aller Handelsschiffe des Königreichs, die später von nahezu allen Seeschifffahrt treibenden Nationen übernommen wurde.

Das zugehörige Freibordzeugnis, auch International Load Line Certificate eines Schiffes, wird von der Klassifikationsgesellschaft ausgestellt, die das Schiff klassifiziert. In dem Freibordzeugnis ist festgelegt, wie groß der jeweilige Freibord des Schiffes von dem Decksstrich zu den entsprechenden Freibordmarken sein muss.
Oberhalb des waagerechten Striches im Ring der Freibordmarke befinden sich Buchstaben, die abgekürzt, die Klassifikationsgesellschaft bezeichnen, die das Schiff klassifiziert und das Freibordzeugnis (Load-Line-Certificate) ausgestellt hat. Die bekanntesten Klassifikationsgesellschaften sind:

Längenangaben

Die Längen eines Schiffes werden üblicherweise in Deutschland angegeben mit:

Anmerkung: Bei Holzschiffen werden im Gegensatz zu Stahlschiffen alle Maße auf Außenkante Beplankung gemessen; L, T bis zu dem Punkt, wo die Außenhaut in die Steven bzw. den Kiel einläuft (Sponung)

Geschwindigkeitsangaben

Die Geschwindigkeit von Seeschiffen wird in Knoten (Geschwindigkeit) angegeben, auf Binnengewässern nimmt man km/h. Ein Knoten (kn) entspricht einer Seemeile pro Stunde, also 1,852 km/h.

Siehe auch: Portal Schifffahrt

See also: Schiffsmaße, 1760, 1828, 1861, 1864, 1867, 1922, 1926, Archimedisches Prinzip, Benjamin Disraeli