Schiffsregister

In das Schiffsregister werden Seeschiffe eingetragen, die berechtigt oder verpflichtet sind, die deutsches Bundesflagge zu führen.

Die Bundesflagge haben alle Seeschiffe zu führen, deren Eigner deutsche Staatsbürger sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben (bei juristischen Personen, wenn die Mehrheit Deutsche im Vorstand oder der Geschäftsführung in der Mehrheit sind). Der deutsche Eigentümer eines Seeschiffes ist verpflichtet, das Schiff im Seeschiffsregister eintragen zu lassen, wenn die Rumpflänge des Schiffes 15 m übersteigt. Kürzere Schiffe können eingetragen werden, wenn der Eigentümer es wünscht.

Der Schiffsregistereintrag dient zum Nachweis, wer der Eigentümer ist. Ferner kann ein Schiff wie eine Grundstück belastet werden. Zur Sicherheit der Gläubiger werden die Belastungen im Schiffsregister eingetragen. Voraussetzung der Eintragung ist die amtliche Vermessung des Schiffes durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

See also: Schiffsregister, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bundesflagge, Schiff