Schlichtung

Eine Schlichtung ist ein bei Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbartes Verfahren, um die ins Stocken geratenen Tarifverhandlungen zum Ende zu bringen.

Eine Schlichtung kann von jeder der beiden Tarifpartner gefordert werden. Sie ist aber nur möglich, wenn beide der Schlichtung zustimmen.

In dem Schlichtungsverfahren sitzen die beiden Tarifpartner und ein unabhängiger Schlichter, der von beiden Seiten akzeptiert wurde. Normalerweise hört sich der Schlichter beide Parteinen an und bildet daraus einen Kompromiss. Diesem Kompromiss können dann die beiden Tarifpartner zustimmen oder auch nicht – dann wird wahrscheinlich weiter gestreikt.


Die Schlichtung erstreckt sich jedoch nicht nur auf das Arbeitsrecht, sondern kommt in allen Bereichen der Rechtsordnung vor. Sie kommt immer dort zum Tragen, wo sich zwei Parteien nicht auf eine vertragliche Regelung einigen können, dies aber wollen oder sogar müssen. In diesen Fällen ist der Schlichter dazu berufen, einen Einigungsvorschlag, also einen Vorschlag für einen Vertrag zu machen. Je nach Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist dieser Vorschlag bindend und setzt somit zwingend die vertragliche Vereinbarung fest (etwa beim zwingenden Einigungsverfahen im Betriebsverfassungsrecht, beim Schiedsamtsverfahren im Krankenversicherungsrecht nach § 89 SGB V), oder der Schlichter kann nur einen unverbindlichen Vorschlag machen, den die Parteien dann annehmen oder verwerfen können (Tarifvertragsrecht, aber auch bei § 317 BGB oder im freiwilligen Verfahren vor der betrieblichen Einigungsstelle).

Vom Schiedsverfahren (Mediation) unterscheidet sich die Schlichtung dadurch, dass bei dieser ein Vertrag gefunden und gegebenenfalls ersetzt werden soll, bei jener hingegen eine Rechtsstreitigkeit außergerichtlich beigelegt werden soll: Während bei der Schlichtung etwas Neues geschaffen wird (ein Vertrag), wird beim Schiedsverfahren von einem Schiedsmann ein Sachverhalt danach beurteilt, ob er mit der bestehenden Rechtsordnung übereinstimmt bzw. welche von beiden Parteien Recht hat.



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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Glossar zur Tarifpolitik - S


Kategorie:Tarifvertragsrecht Kategorie:Konfliktlösung

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