Schlussfolgerung
Als Schlussfolgerung, Konklusion oder Schlusssatz bezeichnet man in der Logik die im Rahmen eines Beweises hergeleitete oder sich ergebende Aussage (siehe Schlussregel und Deduktion).
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter schlussfolgern auch das Erkennen von Folgerungen durch (meist schrittweises) Nachdenken, bzw. das Durchführen eines Beweises (siehe auch Schluss, Umkehrschluss).
Jede Schlussfolgerung basiert auf der richtigen Beurteilung von Fakten und Zusammenhängen (siehe auch Hypothese); die Art des Schlussfolgerns hängt auch von persönlichen Eigenschaften und allfälligen Erwartungen ab, sollte jedoch möglichst von Vorurteilen frei sein.
Die Richtigkeit einer Schlussfolgerung ist oft erst im Nachhinein an festzustellen - siehe Wahrheit und Lernen.
Für die automatisierte, computergestützte Schlussfolgerung wird häufig der Begriff Inferenz (engl. inference oder reasoning) verwendet.
Siehe auch:
- Analogieschluss, Schlussregel, Sukzedens, Verifikation
- Induktion, Deduktion, Inferenzrelation, Intuition
- forward- und backward chaining, Case-Based Reasoning
