Deutscher Schriftstellerverband
Der Deutsche Schriftstellerverband (DSV), der Berufsverband der DDR-Schriftsteller, wurde 1950 zunächst als Teil des Kulturbundes zur demokratischen Erneuerung Deutschlands gegründet und konstituierte sich 1952 als selbständiger Künstlerverband (Präsidentin: Anna Seghers). 1973 erfolgte eine Umbenennung in Schriftstellerverband der DDR.
Im Jahre 1989 hatte er 931 Mitglieder und 118 sogenannte Kandidaten, die sich im Vorstadium einer Vollmitgliedschaft befanden.
Eine Mitgliedschaft im DSV war in der DDR Voraussetzung für eine Existenz als freier Schriftsteller, da nur Verbandsmitglieder Anspruch auf eine soziale Absicherung hatten (insbesondere Krankenversicherung und Altersversorgung).
Mitglieder konnten Verfasser belletristischer Werke aller Genres, Übersetzer, Herausgeber, Literaturkritiker, Essayisten, Literaturwissenschaftler und solche Personen werden, die sich "in besonderer Weise um die Förderung der Literatur verdient gemacht" hatten (sprich Kulturfunktionäre).
Höchstes Organ waren die Schriftstellerkongresse, von denen bis 1989 zehn stattfanden.
Voraussetzung der Aufnahme als Kandidat war für einen Schriftsteller neben der Fürsprache zweier Mitglieder als Bürgen der Nachweis schriftstellerischer Tätigkeit und bereits vorliegende Veröffentlichungen belletristischer oder lyrischer Art. Allgemein waren dafür zwei belletristische oder ein Lyrikbuch erforderlich.
Der Schriftstellerverband war mit Steuermitteln subventioniert, im Jahre 1989 erhielt er z.B. 2,5 Millionen Mark aus dem Staatshaushalt.
Siehe auch
- Verband Deutscher Schriftsteller (VS) (Schriftstellerverband der Bundesrepublik)
