Vollstreckungstitel
Das Vorliegen eines Vollstreckungstitels (auch Schuldtitel genannt) ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.
Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden.
Der Vollstreckungstitel muss bestimmt sein, das heißt, er muss die Parteien (Gläubiger und Schuldner) sowie Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung genau bezeichnen.
Aus welchen Vollstreckungstiteln die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ergibt sich aus
- diversen anderen Gesetzen, unter anderem
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