Schuldverhältnis
Das Schuldverhältnis ist die Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner einer schuldrechtlichen Forderung. Dies ergibt sich aus § 241 Abs. 1 BGB, wonach des Schuldverhältnis dadurch gekennzeichnet ist, dass kraft seiner der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung zu fordern.
Der Ausdruck ist eine Übersetzung des lateinischen Wortes obligatio und wurde geprägt, um einen Begriff für die Gläubiger-Schuldner-Beziehung zu schaffen, der anders als Anspruch bzw. Schuld weder die Sicht des Gläubigers noch die des Schuldners voraussetzt. Insbesondere in der Schweiz ist es üblich statt Schuldverhältnis das Wort Obligation zu verwenden. Dieser Ausdruck wird in Deutschland meist benutzt, um ein verzinsliches Wertpapier zu bezeichnen.
Im weiteren Sinne bezeichnet man als Schuldverhältnis die rechtliche Sonderverbindung zwischen zwei Personen (z.B. Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter etc.) die aus einer ganzen Reihe von Schuldverhältnissen im engeren Sinn bestehen kann. Z.B. besteht zwischen Käufer und Verkäufer 1. das Schuldverhältnis, das den Verkäufer zur Übergabe und Übereignung der verkauften Sache verpflichtet, und 2. dasjenige, kraft dessen der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist. Damit man in diesem Sinn von einem Schuldverhältnis sprechen kann, ist zweierlei erforderlich:
- Zum einen muss es sich um eine rechtliche Verbindung handeln und nicht nur um eine rein tatsächliche.
- Zum anderen muss es sich um eine Sonderverbindung handeln. Das allgemeine Verbot, fremden Sachen zu beschädigen, begründet noch kein Schuldverhältnis, da es gegenüber jedermann gilt. Erst wenn jemand gegen dieses Verbot vestößt und sich durch die Beschädigung fremden Eigentums schadensersatzpflichtig macht, entsteht das Schuldverhältnis.
Die Entstehungsgründe für Schuldverhältnisse im engeren und im weiteren Sinne sind vielfältig. Ein Schuldverhältnis kann durch Vertrag begründet werden, entsteht aber - wie bereits erwähnt - auch dadurch, daß jemand eine unerlaubte Handlung begeht und dadurch zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet wird.
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