Schultypen in Deutschland
In Deutschland ist das Bildungswesen von den Bundesländern geregelt. Sowohl die Bezeichnungen für einzelne Schultypen als auch deren Inhalte unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Kinder mit Behinderung können eine Integration in der Regelschule erfahren.
Vorstufe:
- Frühförderung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Kindergarten Regel- oder Sonderkindergarten
- Vorschule - Schulangebot vor Beginn des ersten Schuljahres
- Grundschule / Volksschule
- Grundschule der jeweiligen Sonderschule
- in einigen Regionen: Orientierungsstufe
Schulen der Sekundarstufe I:
- Hauptschule
- Hauptschule der jeweiligen Sonderschule
- Erweiterte Realschule (nur im Saarland)
- Mittelschule (Sachsen)
- Realschule
- Realschule der jeweiligen Sonderschule
- Oberschule (Brandenburg)
- Sonderschule bzw. Förderschule für Lernbehinderte
Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
- Gymnasium
- Gymnasium für Blinde in Essen Sonderschule
- Gymnasium für Hörgeschädigte in Essen Sonderschule
- Gesamtschule
- Wirtschaftsschule (Bayern)
Schulen der Sekundarstufe II:
- Berufsbildende Schulen
- Berufskolleg
- Fachschule
- Berufsgrundschule
- Fachoberschule
- Berufsschule
- Berufsoberschule
- Berufsfachschule (z.B. Handelsschule)
Schulen des Zweiten Bildungsweges:
Tertiäre Ausbildung: das Hochschulwesen zählt nicht zum Schulwesen
Alternativschulen: Manche Alternativschulen folgen dem Organisationsmodell der staatlichen Schulen, andere konstituieren sich explizit als Alternativen dazu. Mit Ausnahme der Glocksee-Schule sind alle Alternativschulen Privatschulen:
- Summerhill
- Sudbury-Schule
- Waldorfschule (Rudolf-Steiner-Schule)
- Montessori
- Glocksee-Schule
Außerschulische Bildung (Erwachsenenbildung):
Siehe auch
Weblinks
Eurydice (Das Informationsnetzwerk zum Bildungswesen in Europa) Ausführliche Information zu Schultypen und Bildungsabschlüssen in europäischen Ländern (Glossar und Länderberichte zum Bildungswesen)
