Schuluntersuchung
Als Schuluntersuchung bezeichnet man die jugendärztliche Untersuchung vor der Einschulung von Kindern. Voraussetzung für die Einschulung von Kindern ist die Untersuchung durch einen Jugendarzt des Gesundheitsamtes. (siehe auch Schuleingangsuntersuchung)
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Ziele der Untersuchung
Die Schulfähigkeit des Kindes soll in gesundheitlicher Hinsicht beurteilt werden. Im Sinne der Vorsorge sollen gesundheitliche Störungen rechtzeitig erkannt und nach Möglichkeit noch vor der Einschulung behandelt werden. Die Untersuchungsergebnisse werden nur zu statistischen Zwecken verwendet. Die Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz. Sie werden nicht in die Akten der Schule übernommen.
Angaben zur Vorgeschichte
Der Gesundheitszustand und die Entwicklung des Kindes kann besser eingeschätzt werden, wenn wichtige Angaben zur Vorgeschichte auf einem Fragebogen gemacht werden (freiwillig). Außerdem sind zur Untersuchung der Impfausweis (oder Impfbescheinigungen), das gelbe Vorsorgeheft und evtl. eine Brille des Kindes mitzubringen.
Umfang der Untersuchung
Die Untersuchung umfaßt einen Hör- und Sehtest, eine Prüfung des Farbsehens und räumlichen Sehens, sowie die Überprüfung des sprachlichen und motorischen Entwicklungsstandes des Kindes. Eingreifende Untersuchungen (z. B. Blutabnahme) oder Impfungen werden nicht durchgeführt.
Rechtsgrundlagen
- Schulpflichtgesetz NRW, § 4 Abs.1,
- Schulverwaltungsgesetz NRW, § 29 Abs.2,
- Allgemeine Schulordnung NRW, §§ 41,42
Geltungsbereich
Die dem Artikel zugrunde liegenden Angaben gelten für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf Grund der Kulturhoheit der Länder können in einem anderen Bundesland abweichende Richtlinien gelten.
Weblinks
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Nordrhein-Westfalen
