Schutz der Familie
Der Schutz der Familie durch den Staat ist in Artikel 6 Grundgesetz geregelt.
Dieser stellt die Familie als Institution, sowie die familiäre Erziehung unter den besonderen Schutz des Staates und definiert Grundrechte für Ehepartner und deren Kinder, sowie allgemeine Werte für das familiäre Leben.
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