Schwangerschaftsvorsorge
Zur Schwangerschaftsvorsorge zählen die Gesundheitsfürsorge, Beratungen und Untersuchungen vor und während der Schwangerschaft durch eine Gynäkologin oder Hebamme.
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Vor einer Schwangerschaft
Hierzu zählen die Erfassung von medizinischen Risiken in der eigenen und familiären Krankengeschichte der Schwangeren, ihres Allgemeinzustandes und der Medikamenteneinnahme.
Während einer Schwangerschaft
In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und einige Wochen nach der Geburt. Als notwendig gelten mindestens zwölf Arztbesuche (zunächst alle vier Wochen, dann alle zwei Wochen ab etwa der 32. Schwangerschaftswoche, bei Überschreitung des Geburtstermins schließlich sogar alle zwei Tage).
Jede Schwangere sollte zudem auch ihr Recht auf eine Aufklärung über Sinn und Zweck der einzelnen Untersuchungen der Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen, ebenso jedoch auch das Recht auf Nichtwissen bei Ablehnung bestimmter Untersuchungsverfahren.
Zur Betreuung zählen Untersuchungen wie Erhebung der Anamnese, Allgemeinuntersuchung, Gewichtskontrollen, Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Kontrolle des Gebärmutterstandes, der kindlichen Herztöne, Lage des Kindes, Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors.
Siehe auch
Screening, Früherkennung von Krankheiten, Pränataldiagnostik, Wochenbett
