Schwarzarbeit
In diesem Artikel wird der Begriff Schwarzarbeit im Zusammenhang mit der Situation in Deutschland beschrieben.
In "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit legaldefiniert. Schwerpunkt ist dabei nicht mehr der formale Orndungsverstoß gegen Handwerks- oder Gewerbeordnung, sondern der Vertoß gegen Steuer- oder Sozialversicherungsrecht. Im Einzelnen: Demnach handelt es sich um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen :
- a) unter Verstoß gegen Steuerrecht
- b) unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht
- c) unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeits- und Sozialamt,
- d) Ausübung eines Gewerbes Handwerks ohne Gewerbeanmeldung /Eintragung in die Handwerksrolle
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Volkswirtschaftliche Schäden
Schwarzarbeit verursacht fiskale Schäden, da dem Staat und den Sozialkassen Einnahmen entgehen. Da bei der Berechnung der Höhe dieser Schäden von unterschiedlichen Grundannahmen, unter Verwendung verschiedener Rechenmodelle, ausgegangen wird, ist eine genaue Bezifferung nicht möglich.
Schwarzarbeit bringt andererseits hohen Nutzen, indem es den Nettowohlfahrtsverlust senkt.
Nach Schätzungen von Friedrich Schneider (siehe Literaturangabe), würden jährliche Mehreinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe zu erwarten sein, wenn die gesamte Schwarzarbeit in reguläre Arbeit umgewandelt würde. Im Handelsblatt wird im Januar 2004 von einer Studie berichtet, wonach 17 % (= 370 Milliarden €) des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland durch Schwarzarbeit erwirtschaftet wird. Dies entspräche circa 5,5 Millionen Arbeitsplätzen. 98 % aller Haushaltshilfen seien dem Bericht zufolge illegal beschäftigt, und im Schnitt koste eine Stunde Schwarzarbeit 20 €, eine Stunde reguläre Arbeit 50 - 70 €.
Die deutsche Schattenwirtschaft
Diese Zahl für die Höhe der entgangenen Einnahmen (steuerliche Einnahmen und Umsätze der Wirtschaft) ist Kritik ausgesetzt, da die vom Handelsblatt und in anderen Medien verbreitete Zahl von 370 Milliarden € einer Arbeitsleistung von 9 Mio. Vollarbeitskräften entspräche, die durchgehend ohne Urlaub wöchentlich 40 Stunden zu einem Stundensatz von o.g. 20 Euro schwarz arbeiteten. Schwarzarbeiter müssten danach jedem auf Schritt und Tritt begegnen.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist seit dem 1. Januar 2004 in Deutschland die Bundeszollverwaltung zuständig. Der zuständige Arbeitsbereich des Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit einer Zentrale in Köln und 113 Standorten in Deutschland vertreten. 2004 verschärfte die Bundesregierung, mit der Bündelung der Verfolgungszuständigkeit von der Bundesagentur für Arbeit bei der Zollverwaltung. Ende 2005 sollen nun insgesamt 7.000 Beschäftigte, hauptsächlich aus anderen Behörden, nachhaltig Schwarzarbeit bekämpfen.
Siehe auch
Prekarisierung, Schattenwirtschaft, Steuerhinterziehung
Literatur
- Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, Friedrich Schneider/Dominik Enste Oldenbourg-Verlag, Januar 2000, ISBN 3486253573
Weblinks
- Homepage des Zolls zu Schwarzarbeit
- PDF-Dokument; „Praktiken informeller Ökonomie: Explorative Studien aus Berlin und nordamerikanischen Städten“
- Ulrich Sedlaczek: Schwarzarbeit in Deutschland oder die langen Schatten des Prof. Schneider
