Schwarzes Brett
Das Schwarze Brett ist ein Gegenstand, an welchem Informationen ohne weitere Genehmigung angebracht werden können. Häufig sind schwarze Bretter in Form von Pinnwänden oder Tafeln in öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Universitäten oder Bibliotheken vorzufinden. Bei den Informationen handelt es sich in der Regel um Such- oder Verkaufswünsche von gebrauchten Gegenständen oder Job-Angeboten und Nachfragen, ähnlich einer Annonce in einer Zeitung oder Zeitschrift. Sie werden häufig auch zur Wohnungsgesuche beziehungsweise Vermittlung von Wohnungen und zur Bekanntgabe von Veranstaltungen genutzt. An Universitäten findet man auch oft schwarze Bretter, die zur wissenschaftlichen Arbeit verwendet werden, zum Beispiel zur Aufbewahrung und Weitergabe von Gedanken oder kurzen Notizen.
Ursprung
Der Begriff "schwarzes Brett" geht vermutlich aus dem Spätmittelalter bzw. der frühen Neuzeit hervor. Mitteilungen an die Gemeinde wurden oft an Bäumen geheftet um sie einer größtmöglichen Anzahl von Personen zugänglich zu machen.
Im 16. Jahrhundert sei es in Rom üblich gewesen Beschwerden an einem Statuenfragment anzubringen, ein Trend der sich im Lauf der Renaissance im weiteren italienischen Staatsgebiet verbreitete.
Der Einzug des Wortes "schwarz" fand höchstwahrscheinlich über seine mittelalterliche Bedeutung swartz (schmutzfarbig) statt. Bereits im 16. Jahrhundert seien Verbrechen in schwarzen Büchern bzw. schwarzen Registern aufgenommen worden. 1606 wurde im Lübecker Annenkloster eine Straf- und Schimpf-Taffel angebracht, an denen Übeltäter und Verbrecher angeschrieben wurden.
Die erste Verwendung des schwarzen Brettes in der Wissenschaft geht vermutlich auf den deutschen Jurist und Philosoph Christian Thomasius zurück, der 1687 eine Mitteilung an das schwarze Brett einer deutschen Universität über den Einfluss der französischen Sprache heftete.
Rechtschreibreform
Im Zuge der Rechtschreibreform von 1996 wurde die neue Schreibweise von "schwarzes Brett" oft als Aufhänger der Kritiker verwendet um die logischen Fehler der Reform aufzudecken. War es vorher üblich "Schwarzes Brett" (schwarz groß) zu schreiben, so sollte nach der Reform bei zusammengesetzten Begriffen aus Adjektiv und Subjektiv das Adjektiv grundsätzlich klein geschrieben werden. Dies kann jedoch zu Verwirrung führen, da "schwarzes Brett" sinngemäß auch einfach nur ein schwarz angemaltes Brett sein könnte, und genausowenig müssen alle schwarzen Bretter schwarz sein.
(Siehe dazu: Reform der Groß- und Kleinschreibung)
