Sekundärliteratur

Sekundärliteratur ist im Wortsinn zunächst im Unterschied zur Primärliteratur Literatur über Literatur. Der gebräuchliche Sinn ist: wissenschaftliche Schriften über einen Gegenstand, sei es zu einer oder über eine Person, eine Körperschaft, ein literarisches Werk, eine Stilrichtung, eine Epoche etc..

Die Informationsquelle, von der sich Sekundärliteratur als abgeleitet abhebt, ist im Bereich der Literaturwissenschaft die Primärliteratur, im Bereich der Jurisprudenz die Rechtsquelle (z.B. ein Gesetz), im Bereich der Geschichtswissenschaft die historische Quelle, im Bereich der Naturwissenschaft die Natur, die man über Beobachtung und Experiment zu erschließen sucht.

Für die Wissenschaftsgeschichte ist naheliegenderweise die Sekundärliteratur (der vergangenen Zeit) die Quelle. In der Geschichtswissenschaft ist die Unterscheidung von Sekundärquelle (Geschichtsschreibung von Nicht-Zeitgenossen) und Sekundärliteratur nicht ganz einfach. Hier gilt: Als Sekundärquelle kann ein Text dienen, der auf Quellen zurückgreift, die uns heute nicht mehr vorliegen.

See also: Sekundärliteratur, Beobachtung, Experiment, Geschichtswissenschaft, Gesetz, Informationsquelle, Jurisprudenz, Körperschaft, Literaturwissenschaft, Natur