Selbstauflösungsrecht

Das Selbstauflösungsrecht bezeichnet das Recht eines Parlamentes sich Kraft eigenen Beschlusses aufzulösen um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen.

Im deutschen Grundgesetz ist ein Selbstauflösungsrecht für den Deutschen Bundestag nicht vorgesehen, andere Staaten kennen dieses Instrumentarium allerdings. Durch die schlechte Erfahrung häufiger Parlamentsauflösungen und Regierungswechsel in der Weimarer Republik ist bei der Entstehung des Grundgesetzes ein Selbstauflösungsrecht verworfen worden.

In der Vergangenheit - zuletzt in der aktuellen politischen Diskussion 2005 - mussten immer andere Wege gefunden werden, Neuwahlen abzuhalten. In der Regel geschah das durch die Vertrauensfrage oder einem Kanzlerrücktritt.

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