Selbstbestimmungsrecht

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein zentraler Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen - insbesondere von staatlichen Stellen - zu regeln. In Deutschland wird dieses Recht vor allem durch Artikel 2 Grundgesetz geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die "freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" garantiert, "soweit er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Der Begriff geht zurück auf Diskussionen über das Recht, selbst die eigene Religionszugehörigkeit zu bestimmen. (Bis ins 17. Jahrhundert hinein galt die Religion des regierenden Fürsten/Königs automatisch als Religion seiner Untertanen, vgl. "Cuius regio, eius religio") Im 18. Jahrhundert kam der Gedanke eines allgemeinen, individuellen Rechts auf Selbstbestimmung dazu. Heute wird der Begriff in fast nur im Zusammenhang mit dem sogenannten Recht auf informationelle Selbstbestimmung benutzt, im Völkerrecht außerdem auch im Sinne eines Selbstbestimmungsrechtes der Völker.

See also: Selbstbestimmungsrecht, Cuius regio, eius religio, Deutschland, Grundgesetz, Menschenrechte, Recht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Selbstbestimmungsrecht der Völker, Staat