Seligsprechung

Seligsprechung oder Beatifikation (lat.: beatus = glücklich, selig + facere = machen, tun) nennt man nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche die feierliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ von Gott in die Schar der Seligen aufgenommen worden ist. Durch die Seligsprechung wird eine lokale öffentliche Verehrung dieser Personen gestattet. Diese Praxis der Beatifikation wird bei Menschen angewandt, die ein besonders vorbildhaftes Leben geführt haben (vgl. Heilige).

Einer Seligsprechung geht der sogenannte Seligsprechungsprozess voraus. Hier geht es vor allem um die Prüfung der Lebensführung des selig zu Sprechenden und um die Untersuchung von ihm zugeschriebenen Wundern. Ein erfolgreicher Seligsprechungsprozess und der Nachweis eines übernatürlichen Wunders sind wesentliche Voraussetzungen für die Seligsprechung eines im Ruf der Heiligkeit verstorbenen Katholiken. Der advocatus diaboli hat dabei die Aufgabe, Dinge und Ereignisse herauszufinden, die einer Seligsprechung entgegenstehen. Ein Seligsprechungsprozess kann im Allgemeinen frühestens 5 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Der Papst kann von dieser Regel unter Umständen dispensieren, wie dies z.B. bei Mutter Teresa von Kalkutta der Fall war. Bereits zwei Jahre nach ihrem Tod wurde ihr Seligprechungsprozess begonnen. Die Seligsprechung ist im Allgemeinen eine Vorstufe zur Heiligsprechung.

Papst Benedikt XVI. ist zur ursprünglichen Praxis der Kirche, die bis in das Jahr 1975 üblich war, zurückgekehrt, dass Seligsprechungen durch den Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen oder auch einen anderen beauftragten Bischof vorgenommen werden. Allein Heiligsprechungen behält sich der Papst vor. Sein Vorgänger Johannes Paul II. hat stets auch die Seligsprechungen proklamiert.

See also: Seligsprechung, Advocatus diaboli, Benedikt XVI., Christ, Dispens, Gott, Heilige, Heiligsprechung, Johannes Paul II., Kalkutta