Safe Harbor

Unter Safe Harbor (engl. sicherer Hafen) versteht man im Datenschutzrecht eine besondere Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übertragen.

Die EG-Datenschutzrichtlinie verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten in Staaten zu übertragen, die über kein dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da diese keine umfassenden gesetzlichen Regelungen kennen, die den Standards der EU entsprechen.

Damit der Datenverkehr zwischen den USA und der EU nicht zum Erliegen kommt, wurde zwischen 1998 und 2000 ein besonderes Verfahren entwickelt. US-Unternehmen können dem Safe Harbor beitreten und sich auf der entsprechenden Liste des US-Handelsministeriums eintragen lassen, wenn sie sich verpflichten, die so genannten Safe Harbor Principles (engl. Grundsätze des sicheren Hafens) und die dazugehörenden (verbindlichen) Frequently Asked Questions (FAQ) zu beachten. Im Jahr 2000 hat die EU anerkannt, dass bei den Unternehmen, die dem Safe Harbor-System beigetreten sind, ein ausreichender Schutz besteht.

Weblinks

See also: Safe Harbor, Englische Sprache, Europäische Union, FAQ, Personenbezogene Daten, Vereinigte Staaten, EG-Datenschutzrichtlinie, Datenschutzrecht