Sichteinlage
Sichteinlagen sind Einlagen bei Kreditinstituten, über die 'bei Sicht' unbeschränkt verfügt werden kann. Das heißt, es gibt für Sichteinlagen keine Kündigungsfristen, sie sind (Bank-)täglich verfügbar.
Die Bedeutung von Sichteinlagen ist hoch, da über sie der Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Über Konten mit Sichteinlagen (Kontokorrent- oder Girokonten) kann (i. d. R.) mittels Überweisungen, Schecks, Barverfügungen und ggf. auch Wechseln verfügt werden.
Für Kreditinstitute bedeuten Sichteinlagen hohe Kosten und vorrangig wenig Ertrag, da die Gelder nicht für langfristige Kredite ausgeliehen werden dürfen. Natürlich bildet sich ein gewisser "Bodensatz", welcher zumindest für die kurzfristige Kreditvergabe geeignet ist. Weiterhin werden Sichteinlagen oft für die Begründung einer Kundenbeziehung benötigt.
Sichteinlagen sind oft nicht oder nur sehr gering verzinst.
Auch Banken halten Sichteinlagen bei anderen Banken und bei den Zentralbanken (z. B. EZB bzw. Bundesbank). Im Rahmen der Mindestreserve ist es meist verpflichtend, bei der Zentralbank Geld zu halten.
Gemeinsam mit dem Bargeld BG bildet es die reale Geldmenge M, kurz M = BG + SE.
