Siniristilippu

thumb|250px|Nationalflagge Finnlands Siniristilippu (finnisch für Blaukreuzflagge) ist der Name der Flagge Finnlands. Sie zeigt ein blaues skandinavisches Kreuz auf weißem Hintergrund und wurde per Gesetz am 29. Mai 1918 als offizielles Symbol Finnlands eingeführt.

Es wird zwischen der allgemeinen Nationalflagge und der von staatlichen Einrichtungen verwendeten Staatsflagge unterschieden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

[[Bild:Flag of Finland.png|thumb|250px|Bild:FIAV_100100.png Nationalflagge Finnlands
Seitenverhältnis 11:18]] Finnland war lange Zeit ein Teil Schwedens und danach gehörte das Land zum russischen Zarenreich. Als das Land 1917 von Russland unabhängig wurde, gab man sich eine Nationalflagge, die die Geschichte Finnlands symbolisieren soll. Sie setzt sich zusammen

Blau und Weiß wurden zu den traditionellen Farben Finnlands. Blau soll hierbei die Seen und den Himmel, Weiß den Schnee symbolisieren.

Die finnische Flagge wurde von den Künstlern Eero Snellman und Bruno Tuukkanen entworfen. Das heute verwendete Staatswappen und das auf der Präsidentenflagge dargestellte Freiheitskreuz stammen von Olof Eriksson.

Nationalflagge

Die Nationalflagge ist die allgemeine Flagge Finnlands. Jeder Finne hat das Recht, die finnische Flagge zu hissen, wenn er es für angebracht erachtet. Die Nationalflagge dient auch als Nationalitätskennzeichen finnischer Wasserfahrzeuge.

Die Nationalflagge ist rechteckig. Das blaue Kreuz teilt die Flagge dabei in vier Rechtecke. Die gesamte Fläche ist 11 Maßeinheiten hoch und 18 Maßeinheiten lang. Die Breite des Kreuzes beträgt 3 Maßeinheiten. Die inneren Felder sind 5 Maßeinheiten lang, die äußeren 10.

Anfangs wurden die Farben der Flagge mit Hilfe von Musterstoffen definiert. Heute haben jedoch die Definition durch das CIE-Normvalenzsystem, das schwedische NCS Natural Colour System und das Pantone Matching System (PMS) diese herkömmliche Methode abgelöst.

Staatsflagge

[[Bild:Suomen valtiolippu.png|thumb|250px|Bild:FIAV_010010.png Staatsflagge Finnlands
Seitenverhältnis 11:18, (nicht maßstabsgetreu)]] Die Staatsflagge ist ausschließlich staatlichen Institutionen vorbehalten.

In ihrer rechteckigen Form entspricht die Staatsflagge des Landes im Prinzip der Nationalflagge, zeigt aber in der Mitte des Kreuzes zusätzlich das finnische Wappen auf rotem quadratischem Hintergrund. Zwischen dem roten Hintergrund und dem blauen Kreuz befindet sich ein dünner gelber Rand (3/40 Maßeinheiten breit).

Die rechteckige Staatsflagge wird von staatlichen Einrichtungen wie dem Parlament, der Regierung, Gerichten, diplomatischen Vertretungen im Ausland und staatlichen Hochschulen verwendet. Ferner kommen sie auf der staatlichen Schiffsflotte zum Einsatz (z.B. auf Eisbrechern).

Die zungenförmige Staatsflagge ist eine Maßeinheit länger als die rechteckige Form und ist auf der dem Fahnenmast gegenüberliegenden Seite dreifach spitz zugeschnitten. Sie wird von der Armee verwendet.

Sonderformen

Das finnische Gesetz sieht eine Reihe von Sonderformen der finnischen Flagge vor.

Präsidentenflagge

Der Präsident der Republik Finnland verwendet die Staatsflagge in Zungenform, auf der mastseitigen oberen Ecke befindet sich das blau-gelbe Freiheitskreuz.

Militärische Sonderformen

Drei Sonderformen der Flagge kommen in militärischen Zusammenhang zum Einsatz. Sie basieren auf der zungenförmigen Staatsflagge und unterscheiden sich jeweils durch das in der mastseitig oberen Ecke angebrachte Symbol:

Freizeitboote

Auf Freizeitbooten kann eine Sonderform der finnischen Flagge verwendet werden, bei der sich auf dem blauen Kreuz ein dünnes weißes Kreuz (Breite 3/5 Maßeinheiten) und auf der mastseitigen oberen Ecke das Symbol des Bootsvereins befindet.

Verwendung

Mit der finnischen Flagge und ihrer Verwendung sind eine ganze Reihe von Traditionen, Regeln und Gesetzen verbunden.

Flaggentage

In Finnland gibt es sowohl offizielle, als auch sogenannte eingebürgerte Flaggentage.

Folgende offizielle Flaggentage sind gesetzlich festgelegt.

Eingebürgerte Flaggentage sind:

Regeln zur Beflaggung

Jeder Finne hat das Recht, die finnische Flagge zu hissen, wenn er dies für angebracht hält. Private Anlässe, zu denen häufig die Fahne gehisst wird sind zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage, die Ehrung besonderer Gäste oder Abiturfeiern. Bei Todesfällen wird Halbmast geflaggt.

Die gesetzlichen Flaggentage sind für staatliche und kommunale Einrichtungen verbindlich und auch an den eingebürgerten Tagen wird von diesen beflaggt. Die meisten Privatleute hissen an diesen Tagen ebenfalls die Fahnen, in Wohnblocks oder -siedlungen wird dies meist vom Hausmeister oder Hausmeisterdienst erledigt.

Die Nationalflagge wird morgens um 8 Uhr gehisst und bei Sonnenuntergang abgenommen - allerdings nicht später als 21 Uhr. Es gibt drei Ausnahmen von dieser Regel:

Die Beachtung dieser Zeiten sind lediglich für die öffentlichen Einrichungen des Staates und der Kommunen verbindlich, ihre Beachtung gehört aber zum guten Stil und wird daher in der Regel genau beachtet.

Vernichtung

Eine finnische Fahne ist im Bedarfsfall durch Verbrennen zu entsorgen oder in so kleine Teile zu schneiden, dass sie nicht mehr als Flagge erkennbar ist und dann möglichst auf mehrere Male verteilt in den Restmüll zu geben.

Straftatbestände

Wer

macht sich der Entweihung der finnischen Flagge (Suomen lipun häpäiseminen) schuldig.

Wer

macht sich dem Verstoß gegen die Regeln über die finnische Flagge schuldig.

Weitere in Finnland verwendete Flaggen

Folgende Flaggen kommen neben der Flagge Finnlands regional oder zu bestimmten Anlässen zum Einsatz:

Weblinks

Finnland Kategorie:Finnland

See also: Siniristilippu, 1. Mai, 10. Oktober, 12. Mai, 1917, 1918, 24. Oktober, 27. April, 28. Februar, 29. Mai